Spenden von Blutplasma erhöhten die Alimente

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Er werde bis auf den letzten Blutstropfen ausgequetscht, klagte ein Mann. Ein liebevoller Vater teile das letzte Stück Brot, sagt das Gericht.

Wien. Die Kunst der Juristerei besteht zuweilen nicht nur aus Paragrafen, sondern auch aus dem Zeichnen passender Sprachbilder. Er werde bis auf den letzten Blutstropfen ausgequetscht, wandte ein Mann vor Gericht ein. Zumal er Blutplasma spenden gegangen sei, um seinen Schuldenberg abzutragen. Nun aber solle er mehr Unterhalt zahlen, weil er eben durch das Blutplasmaspenden in der Arbeitslosigkeit etwas dazuverdiente.

Diesen Ausführungen stellte der Richter am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen in seinem Urteil ein anderes Bild gegenüber. Nämlich „jenes des liebenvollen Vaters, der das letzte Stück Brot mit seinen Kindern teilt und dieses nicht allein isst, wenn er weiß, dass diese bloß weit unter dem altersentsprechenden Durchschnittsbedarf versorgt sind“.

Es ging um die Höhe des Unterhalts für den Sohn. Der Vater zweier Kinder hatte sich ursprünglich bereit erklärt, 190 Euro pro Monat an den Sohn zu zahlen. Inzwischen war der Vater aber Kunde des AMS (Arbeitsmarktservice) geworden, für das er zuvor gearbeitet hatte. Das AMS hatte den Mann als Trainer gekündigt. Daraufhin bezog der Mann eine Zeit lang nur Arbeitslosengeld. Daneben ging er fünfmal im Monat Blutplasma spenden, wobei er pro Spende 20 Euro bekam.

Wie zuvor das Bezirksgericht Döbling entschied das Landesgericht (42 R 160/16i), dass alle Einnahmen relevant seien. Eine Ausnahme mache die Judikatur nur für Schmerzengeld. „Jedoch kann dies dann, wenn der Geldunterhalt weit unter dem altersentsprechenden Durchschnittsbedarf der Kinder liegt, mit dem Leitbild des pflichtbewussten Familienvaters kaum in Einklang gebracht werden.“ Zudem könne man Geld für Blutspenden im Kontrast zu Schmerzengeld gewerbsmäßig beziehen.

Inzwischen wieder Job gefunden

Zusätzlich zum Arbeitslosengeld (890 Euro im Monat) bezog das Gericht auch die 100 Euro für Plasmaspenden in die Unterhaltsbemessung ein. Im Ergebnis wurde der Unterhalt für den Sohn aber fünf Monate lang wegen der Arbeitslosigkeit auf 55 Euro gemindert, danach fand der Mann einen neuen Job. Gegen die Einberechnung der Plasmaspenden legte der Vater kein weiteres Rechtsmittel ein: aus wirtschaftlichen Gründen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2016)

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