Baumarktkunden haften nach Unfall mit Gipskartonplatten

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Schlecht beladener Transportwagen kippte auf einen Mitarbeiter.

Wien. Zwei Kunden eines Baumarktes, die eine größere Menge Gipskartonplatten kaufen wollten, haften für einen Unfall, den sie im Geschäft verursacht haben. Entgegen einer Anleitung auf einem Hinweisschild lehnten sie die Platten (mehr als 600 Kilo) nicht beidseits so schräg auf den Transportwagen, dass sie in der Mitte der Standfläche zusammenstießen; vielmehr stellten sie die Platten nahezu senkrecht an beide Seitenteilen des Wagens. Beim Versuch, eine weitere Platte aufzuladen, stießen sie die labile Ansammlung um, sodass der Transportwagen kippte. Dabei wurde ein unbeteiligter Mitarbeiter des Baumarktes sehr schwer verletzt.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Haftung der beiden Kunden für die Folgen des Unfalls (1 Ob 153/16f). Ihnen war vorzuwerfen, weder das Hinweisschild beachtet noch die gebotene Sorgfalt eingehalten zu haben: Es müsse jedem Kunden klar sein, dass ein Transportwagen bei dieser Art der Beladung kippen kann. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2016)

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