Daten gegen Taten: Nächstes Jahr wird es ernst

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Österreich muss die Vorratsdatenspeicherung einführen: Wer hat wann mit wem kommuniziert?

Wien.Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung würde das Ausforschen von Tätern erleichtern. Doch die Maßnahme ist höchst umstritten: Schließlich sollen die Telefonie- und Internetverbindungsdaten aller Bürger (wer hat wann mit wem kommuniziert) auf bloßen Verdacht hin gespeichert werden. Das Gespräch selbst wird allerdings nicht aufgezeichnet.

Österreich will die einschlägige EU-Richtlinie im Jahr 2010 umsetzen, wenngleich nicht ganz freiwillig: Österreich hatte bisher mit der Umsetzung gezögert. Die EU-Kommission hat dem säumigen Österreich daher bereits eine Klage zugestellt. Der Einführung der Richtlinie hatte Österreich einst zugestimmt.

Datenschützer empfehlen, die Richtlinie nicht umzusetzen, sondern sich vor den Europäischen Gerichtshof zitieren zu lassen. Denn das würde die Chance bieten, die Vorratsdatenspeicherung auf ihre Grundrechtskonformität überprüfen zu lassen. Zwar musste sich der EuGH bereits Anfang dieses Jahres mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. Damals ging es aber nur um die Frage, ob die gewählte Rechtsgrundlage für die Richtlinie („Funktionieren des Binnenmarkts“) korrekt war. Der EuGH bejahte dies. Die Frage, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung auch inhaltlich korrekt ist, blieb aber offen.

Spannend wird sein, bei welchen Taten die gespeicherten Daten an die Justiz herausgegeben werden müssen. Die EU verlangt, die Justiz bei der Verfolgung „schwerer Straftaten“ zu unterstützen. Jeder Mitgliedstaat muss aber selbst definieren, wann eine solche Tat vorliegt. Derzeit arbeitet das Boltzmann-Institut für Menschenrechte im Auftrag des Infrastrukturministeriums einen Gesetzesvorschlag aus. Für Aufregung sorgte ein Gesetzesentwurf in der letzten Legislaturperiode: Er sah vor, dass die Daten bei Delikten herausgegeben werden müssen, für die das Gesetz mehr als ein Jahr Haft androht. Darunter würden dann auch Bigamie oder schwere Verstöße gegen das Fischereigesetz fallen. Von diesem Plan distanzierte sich die Politik inzwischen. Unklar ist aber nach wie vor, bei welchen Taten die Daten herausgegeben werden. Die Zuständigkeit dafür liegt im Endeffekt bei Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.

Speicherdauer: Sechs Monate

Infrastrukturministerin Doris Bures ist hingegen für die Frage zuständig, wie lange die Daten gespeichert werden sollen. Sie plädiert für sechs Monate. Die EU verlangt eine Speicherung zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2009)

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