Drogenkonsument bekommt Führerschein ohne Gutachten

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Nach Führerscheinentzug erhält ein Mann seine Papiere zurück. Die Aufforderung der Amtsärztin, weitere Befunde zu bringen, war mangels Bescheids ungültig.

Wien. Weil eine Bezirkshauptmannschaft im Umgang mit einem Mann nicht ausreichend die Vorschriften beachtet hat, erhält ein vormaliger Dealer und Drogenkonsument trotz ärztlicher Bedenken seinen Führerschein zurück. Das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.

Der Mann hatte wöchentliche Schmuggelfahrten von Tschechien nach Österreich unternommen, dabei Crystal und Cannabiskraut transportiert und weiterverkauft. Für seinen eigenen Gebrauch erwarb er Cannabiskraut, Kokain, Speed, XTC und Crystal Meth. Schließlich klickten für den Dealer die Handschellen: Der Mann wurde 2013 vom Landesgericht Linz wegen Suchtgifthandels zu 18 Monaten Gefängnis (davon zwölf Monate bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren) verurteilt. Das Urteil erwuchs in Rechtskraft.

Diese Vorkommnisse interessierten auch die Führerscheinbehörde. Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land entzog dem Mann den Führerschein für 24 Monate, schließlich mäßigte der damalige Unabhängige Verwaltungssenat Oberösterreich die Entziehungsdauer auf 14 Monate. Bestätigt wurde aber die Auflage, nach der der Mann vor Ablauf der Entzugsdauer „ein amtsärztliches Gutachten beizubringen“ habe, dem ein Haartest auf Drogensubstanzen zugrunde liegt.

Nach Ablauf der Zeit forderte der Mann seinen Führerschein zurück. Er habe schließlich wie vorgeschrieben einen Haartest vorgelegt und sich amtsärztlich untersuchen lassen. Die Amtsärztin allerdings hatte nach der Untersuchung kein Gutachten über den Mann erstellt. Sie erachtete nämlich noch eine eigene verkehrspsychologische und psychiatrische Untersuchung durch Fachleute für nötig.

Auch eine etwaige Blut- und Harnuntersuchung könnte noch nötig sein, hatte die Ärztin dem Mann mitgeteilt. Die Haaranalyse hatte nämlich ergeben, dass der Wert für Metamphetamin knapp, aber doch über der Grenze (den sogenannten Cut-off) lag. Bei einem sehr starken Konsum von Suchtgift kann dieser Wert aber auch nach einer längerer Abstinenz noch im Haar eingelagert sein (bei Kokain sogar bis zu zwölf Monaten).

Der Mann kam der Aufforderung der Ärztin nach weiteren Untersuchungen aber nicht nach. Weswegen die Bezirkshauptmannschaft erklärte, dass das amtsärztliche Gutachten wegen mangelnder Mitwirkung des Betroffenen nicht erstellt werden konnte. Und der Mann daher auch seinen Führerschein nicht zurückbekomme.

Auflagen müssen anders erfolgen

Der Betroffene zog vor das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Und dieses sprach aus, dass der Mann sehr wohl seinen Führerschein zurückbekomme. Die Beweisergebnisse würden zwar den Rückschluss auf einen gelegentlichen, nicht aber auf einen gehäuften Suchtmittelmissbrauch oder eine Abhängigkeit des Mannes zulassen. Zudem hätte man dem Mann von Anfang an nie vorschreiben dürfen, ein amtsärztliches Gutachten zu bringen. Vielmehr hätte die Auflage an den Mann lauten müssen, dass er sich eine entsprechenden amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen habe. Und dieser Aufforderung sei er ja nachgekommen. Weitere etwaige Anordnungen hätten dann auch per Bescheid erfolgen müssen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte diese Entscheidung. Wenn die Behörde weitere Bedenken zum Gesundheitszustand des Mannes habe, hätte sie ihn per Bescheid auffordern müssen, die erforderlichen weiteren Befunde von Ärzten beizubringen. So aber habe der Mann ein Recht, den Führerschein wiederzubekommen, erklärte der VwGH (Ra 2014/11/0087).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2016)

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