Höchstgericht: Man(n) darf auch Zebra heißen

Zebras play in Amboseli National park
Zebras play in Amboseli National park(c) REUTERS (GORAN TOMASEVIC)
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Magistrat und Verwaltungsgericht Wien missachteten Recht auf Privat- und Familienleben.

Wien. Zebra ist nicht bloß, wie der Magistrat Wien meinte, „ein in den Savannen Afrikas lebendes Pferd“. Es ist auch ein möglicher Nachname. Entsprechende Belege in der Familiengeschichte vorausgesetzt, hat man das Recht, seinen Namen auf Zebra ändern zu lassen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und damit die Linie von Magistrat und Landesverwaltungsgericht Wien korrigiert (E 880/2016).

Ein Mann wollte zum früheren Familiennamen zurückkehren, den der Vater seines Vaters – möglicherweise wegen der Zweideutigkeit – in den 1950er-Jahren für sich und seine Familie abgelegt hatte. Seine Vorfahren hatten seit Generationen Zebra geheißen; der letzte Namensträger, ein Großonkel des späteren Beschwerdeführers, war 1991 verstorben. Der Magistrat lehnte eine Namensänderung ab. Zebra sei (anders als Fuchs oder Hahn) völlig ungebräuchlich, eine Einschau in alle Register habe ergeben, dass keine einzige in Österreich lebende Person so heiße. Auch das Verwaltungsgericht wollte eine „Eigenkreation von Familiennamen“ verhindern, verbietet das Gesetz doch die Wahl eines Namens, die zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich ist.

Laut VfGH hat das Gericht damit das Recht auf Privat- und Familienleben missachtet. Es verkenne nämlich, dass Familiennamen immer auch eine historische Dimension hätten. Auf einen schon früher getragenen Familiennamen zurückzugreifen, sei keine Eigenkreation.

„Ich denke, der Entscheidung des VfGH kann man nur beipflichten“, sagt Herrn Zebras Anwalt, Harald Karl. „Es ist vielmehr erstaunlich, dass es die Vorinstanzen darauf haben ankommen lassen, da doch sehr klar war, dass es schlagende persönliche Interessen gibt, hingegen kaum nachvollziehbare öffentlich-rechtliche.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2016)

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