„Registrierkasse gutes Geschäft mit dem Fiskus“

ARCHIVBILD/THEMENBILD: DAS BRINGT 2016: REGISTRIERKASSENPFLICHT / BETRUGSBEK�MPFUNG
ARCHIVBILD/THEMENBILD: DAS BRINGT 2016: REGISTRIERKASSENPFLICHT / BETRUGSBEK�MPFUNG(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Anschaffung mehrfach gefördert, mitunter sogar zu viel.

Wien. Die Freude der Unternehmen über die Registrierkassenpflicht hält sich zwar in engen Grenzen. Mit etwas Glück kann man dafür aber ein kleines Trostpflaster bekommen. „Da ist etwas Positives dran“, sagte Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Gabriele Hackl am Freitag beim großen Herbstseminar der Akademie der Wirtschaftstreuhänder in Wien.

Hackl rechnete vor, wie man nicht bloß die Kosten für eine Registrierkasse ersetzt bekommen, sondern darüber hinaus noch etwas einnehmen kann. Die Anschaffung wird nämlich mehrfach gefördert: mit einer Prämie für die Anschaffung (200 Euro je Erfassungseinheit); mit einer sofortigen Abschreibung in voller Höhe; und mit einem investitionsbedingten Freibetrag (bei Gewinnermittlung natürlicher Personen, Geltendmachung im Jahr der Anschaffung und Kauf von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, also nicht bloß Software).

Kauft ein Einzelunternehmen, das 50 % Steuerprogression unterliegt, eine Kasse um 3000 Euro, kann es dank Sofortabschreibung und Gewinnfreibetrag (13 %) in Höhe von 3000 Euro zweimal 50 % Steuer sparen, also zusammen 3000 Euro. Die steuerfreie Prämie von 200 Euro kommt noch dazu. „Ein gutes Geschäft mit der Finanzverwaltung“, so Hackl. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2016)

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