Schwägerin muss Erben nichts geben

(c) Clemens Fabry
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OGH lehnt Schenkungsanrechnung ab.

Wien. Eine lange zurückliegende Schenkung in einer Familie beschäftigte kürzlich den Obersten Gerichtshof. Der Erblasser hatte der Frau seines älteren Sohnes vor 24 Jahren ein Grundstück samt Eigenjagd und Fischereirechten geschenkt. Der jüngere Sohn verlangte nach dem Tod des Vaters von der Schwägerin, den Ausfall am Pflichtteil zu ersetzen, doch der OGH lehnte ab.

Eine länger als zwei Jahre zurückliegende Schenkung ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie an eine pflichtteilsberechtigte Person erfolgt ist. Das sind zwar die Söhne des Erblassers, aber nicht die Schwiegertochter. Der OGH (2 Ob 145/16m) sah in der Verfügung des Vaters kein Umgehungsgeschäft, weil der ältere Sohn nicht eine der Eigentümerin vergleichbare rechtliche Stellung erhalten habe. Es gab auch keinen Hinweis auf eine rechtsmissbräuchliche Absicht. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2016)

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