SPÖ will die Zahl der Geschworenen reduzieren

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Symbolbild: GerichtClemens Fabry
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Der rote Justizsprecher Hannes Jarolim wünscht keine Abschaffung, sondern eine Reform der Geschworenengerichtsbarkeit.

Die Geschworenengerichtsbarkeit soll im Jahr 2017 einer Reform unterzogen werden. Das fordert SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim im Gespräch mit der „Presse“, wobei er klarstellt, dass die Geschworenengerichtsbarkeit seiner Ansicht nach jedenfalls erhalten bleiben müsse. Aber es brauche Modifizierungen, etwa eine Begründung des Urteils.

Dass Geschworene bisher auf schuldig oder unschuldig entscheiden durften, ohne die Gründe dafür anzugeben, ist einer der Hauptkritikpunkte am bisherigen System. Jarolim will, dass künftig ein Berufsrichter den Geschworenen hilft, eine Begründung festzuschreiben und diese juristisch zu formulieren. Dieser Richter soll aber selbst nicht den Fall vor Gericht verhandeln, sondern nur der Verhandlung beiwohnen, damit er unvoreingenommen den Geschworenen hilft. Dieser Richter soll das Urteil dann auch ausformulieren und schreiben.

Durch die Begründungspflicht würde ein Verurteilter auch die Möglichkeit erhalten, die Schuldfrage in der zweiten Instanz umfassend anzufechten. Die Zahl der Geschworenen will Jarolim zudem von acht auf sechs Personen reduzieren. Die Zahl der verhandelnden Richter soll von drei auf zwei reduziert werden (wobei der dritte dafür eben den Geschworenen zur Hilfe beigestellt werden würde).

Zudem will Jarolim, dass die Geschworenen künftig besser ausgewählt werden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sollen die Möglichkeit bekommen, Geschworene wegen mangelnder Qualifikation abzulehnen. Auch die Möglichkeiten, sich als Geschworener zu entschuldigen, will Jarolim einschränken. Denn auch höhere gesellschaftliche Schichten sollten sich ihrer Staatsbürgerpflicht hier nicht entziehen, appelliert der Nationalratsabgeordnete. Dadurch will Jarolim erreichen, dass die Laienrichter tatsächlich wieder einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen.

Fußfessel: Kreis ausweiten

Wie Justizminister Wolfgang Brandstetter möchte auch Jarolim Änderungen bei der Fußfessel. Diese kann bisher nur dann die Haft ersetzen, wenn die insgesamt zu verbüßende oder noch verbleibende Strafzeit des Täters zwölf Monate nicht übersteigt. Für Jarolim ist es „unverständlich, dass wir nicht schon längst die Obergrenze auf 18 Monate angehoben haben“. Denn die Fußfessel sei „eine Erfolgsgeschichte“, die Rückfallquote bei Fußfesselträgern falle niedrig aus, meint Jarolim. So seien nur 48 von den bisher 4000 Fußfesselträgern während des Hausarrests straffällig geworden. Die Statistik fuße auf den Zahlen zwischen September 2010 und September 2016.

Einen neuen Anlauf möchte der SPÖ-Justizsprecher 2017 auch bei den Sammelklagen wagen. Bei diesem Thema kann sich die Koalition schon seit mehreren Legislaturperioden nicht einigen, auch im aktuellen Regierungsprogramm findet sich die Sammelklage aber wieder.

Streitpunkt war in der Vergangenheit etwa immer wieder, wie viele Personen nötig sein sollen, damit eine Sammelklage zugelassen wird. Die ÖVP hatte sich stets dafür eingesetzt, dass Unternehmen nicht zu einfach in dieser Form geklagt werden können. Die SPÖ forciert die Sammelklage hingegen, sie würde helfen, Konsumenteninteressen durchzusetzen, betont Jarolim. 20 bis 30 Personen sollten für eine Sammelklage reichen, meint er. Zuletzt hätten aber Wirtschaftskammervertreter die Novelle komplett blockiert, bedauert Jarolim.

Ein koalitionärer Dorn im Auge ist Jarolim auch ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling. Dieser blockiere wegen vergleichsweise geringer Mehrkosten das neue Erwachsenenschutzgesetz, das das bisherige Sachwalterrecht ab 2018 ablösen soll, kritisiert Jarolim. Die Mehrkosten „müssen uns die Verbesserung der zahlreichen Betroffenen und ihrer Familie auf jeden Fall wert sein“, meint Jarolim. Für die Umsetzung der Novelle wurden für das erste Jahr 13 Millionen Euro berechnet.

„Unerträglichkeit“ Schellings

Was Schelling macht, sei „eine demokratiepolitische Unerträglichkeit“, meint Jarolim. Die Regierung habe beim Parlament eine Novelle des Sachwalterrechts in Auftrag gegeben, und nun blockiere der Finanzminister. Jarolim fordert, dass die Abgeordneten nun die Novelle auch gegen den Willen des Ministers beschließen: „Das wäre eine erfrischende Ausübung der Gewaltenteilung.“

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