Untreue: Abstottern in 240 Jahren ist keine tätige Reue

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Freispruch gekippt. OGH vermisst reale Gutmachung.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Freispruch eines Mannes aufgehoben, der als Bankmitarbeiter 939.034,98 Euro veruntreut hatte und dessen tätige Reue als strafbefreiend anerkannt worden war. Das Problem daran: Er hätte die angebotene Rate von 300 Euro monatlich 240 Jahre lang zahlen müssen, um den angeblich verbliebenen Schaden (864.000 Euro) zu begleichen. Das aber „genügt zur Annahme tätiger Reue schon deshalb nicht, weil aufgrund der (notorischen) durchschnittlichen Lebensdauer eines Menschen feststeht, dass der Angeklagte bis zu seinem Ableben allein durch Leistung der vereinbarten Raten keine vollständige Schadensgutmachung leisten kann“, entschied der OGH.

Der Mann hatte zur Finanzierung seiner – mittlerweile therapierten – Spielsucht reihenweise Bartransaktionen von Kunden fingiert und willkürlich Buchungen auf eigene Kreditkartenkonten und auf stillgelegte Kundenkonten vorgenommen. Bevor er von der Behörde als Schuldiger identifiziert wurde, verpflichtete er sich zur Gutmachung. Zusätzlich zu den 300 Euro monatlich war von einer Einmalzahlung von 60.000 Euro bis Ende 2018 und einer darauffolgenden neuen Ratenvereinbarung die Rede.

Während das Landesgericht Linz die tätige Reue bejahte und den Mann freisprach, vermisst der OGH eine realistische vollständige Schadensgutmachung. Ohne diese wäre eine Strafbefreiung nur dann möglich, wenn der Täter den vollen Ersatz zwar anböte, die geschädigte Bank aber darauf verzichtete.

Aufgrund der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hat der OGH den Mann nun verurteilt: zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon 20 bedingt (11 Os 97/16y).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2017)

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