Möbelverkäufer muss vor schlechtem Aufstellort warnen

Symbolbild Sofa: Dieses steht in Magdas Hotel im zweiten Bezirk in Wien.
Symbolbild Sofa: Dieses steht in Magdas Hotel im zweiten Bezirk in Wien.(c) Reuters (Leonhard Foeger)
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Wenn ein Verkaufsberater erkennen muss, dass ein Käufer seine Ledercouch falsch platzieren will, hat er das Problem anzusprechen. Sonst droht bei Schäden die Rückzahlung.

Wann kann man sein Geld zurück bekommen, wenn die gekaufte Ledercouch durch Sonne ausbleicht, und wann nicht? Diesen Fragen musste sich der Oberste Gerichtshof aus Anlass eines aktuellen Streitfalls stellen.

Die Käufer eines Lederecksofas – ein Geschäftsführer einer Gesellschaft und seine Lebensgefährtin – waren mit der Couch schon nach dem ersten Sommer unglücklich. Fast 6000 Euro hatte sie gekostet, dunkelrot sollte die Wohnlandschaft sein, doch die Farbe wurde immer mehr zu Rosa. Das Sonnenlicht hatte dem Sofa zugesetzt. Es befand sich im Wohnzimmer, frei stehend entlang einer bis zum Fußboden reichenden Glasfront, in der eine Schiebetüre zur Terrasse untergebracht war. Der Abstand zwischen der Rückwand des Sofas (auch dieses war auf Spezialwunsch mit Leder tapeziert worden) und der Glasfront betrug nur 25 cm.

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