Geschworene: „Totgesagte leben länger“

Abg. Jarolim, Sektionschef Pilnacek, Professorin Reindl-Krauskopf, Moderator Kommenda, Anwaltskammer-Vizechefin Rech, Landesgerichtspräsident Forsthuber.
Abg. Jarolim, Sektionschef Pilnacek, Professorin Reindl-Krauskopf, Moderator Kommenda, Anwaltskammer-Vizechefin Rech, Landesgerichtspräsident Forsthuber.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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„Rechtspanorama am Juridicum“: Dass gerade in den schwersten Fällen Urteile ohne Begründung gesprochen werden, wird von Experten kritisiert. Doch bei der Frage, wie eine Reform aussehen soll, gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen.

Wien. Es sind die heikelsten Angelegenheiten, die vor Geschworenen verhandelt werden: etwa Mord oder politische Delikte. Doch gerade in diesen Fällen muss das Urteil nicht begründet werden, denn die juristisch unkundigen Geschworenen entscheiden nur auf schuldig oder unschuldig.
Ein Problem, wie viele meinen. Und ein ungelöstes. Dabei habe man schon in der vorigen Legislaturperiode unter Ministerin Claudia Bandion-Ortner von Experten neue Pläne erarbeiten lassen, erklärte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium. „Doch die Reaktion der Politik war Schweigen“, konstatierte der Jurist. Die Mehrheit der Experten war damals für ein Gremium aus sechs Geschworenen und zwei Berufsrichtern, die gemeinsam über Schuld und Unschuld entscheiden und das Urteil begründen. Die Überlegungen von damals lege Justizminister Wolfgang Brandstetter auch der jetzigen Diskussion zugrunde, sagte Pilnacek.

Die SPÖ-Seite aber will ein anderes Modell, wie deren Justizsprecher Hannes Jarolim klarmachte. Demnach sollen Geschworene weiterhin ganz allein über die Schuld entscheiden. Um aber eine Begründung möglich zu machen, soll eine juristisch kundige Person den Geschworenen beigestellt werden, die deren Entscheidung sodann in eine rechtliche Begründung gießt. Das könnte etwa ein Richter sein, der beim Verfahren zuvor nur zusieht. Oder, noch besser, ein Notar oder Rechtsprofessor, meinte Jarolim. Der Jurist solle die Geschworenen nicht beeinflussen, sondern eben nur deren Begründung verschriftlichen. Denn „Entscheidungen mit einem wesentlichen Ausmaß für die Betroffenen sollten nicht weiter ohne Begründung sein“, meinte Jarolim.

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