Erhöht Parteisteuer den Unterhaltsanspruch?

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Alimente. OGH will nicht so einfach hinnehmen, dass man ein Mandat nur haben kann, wenn man Parteisteuer zahlt.

Wien. Auf dem Arbeitsmarkt gilt sie laut Gericht als so gut wie unvermittelbar, eine politische Funktion in einem Gemeinderat hat eine in einen Unterhaltsstreit verwickelte Frau aber inne. Die Frage, inwieweit sie sich das aus ihrem Mandat resultierenden Einkommen anrechnen lassen muss, beschäftigte nun auch den Obersten Gerichtshof (OGH).

In der Ehe war nur der Mann einem Beruf nachgegangen. Er wollte zwar, dass die Frau auch arbeiten geht. „Letztlich gab er jedoch die Überredungsversuche auf und begnügte sich damit, dass sie den gemeinsamen Haushalt führte“, wie die Gerichte konstatierten.

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