Später Schutz für Kampusch

Oberster Gerichtshof verbietet Fotos aus Diskothek.

WIEN (kom). Eine Zeitung, die Entführungsopfer Natascha Kampusch bei ihrer „ersten Liebe“ in einer Disco tanzend abbildet und beschreibt, stellt sie in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich bloß. Ein anderslautendes Urteil des OLG Wien war gesetzwidrig, so der OGH (15 Os81/09i – nach Wahrungsbeschwerde der Generalprokuratur, daher ohne Folge für die bereits freigesprochene Zeitung). Das Mediengesetz schütze auch Angelegenheiten des Privatlebens, die nicht der engsten Intimsphäre zugehören: Gegebenheiten der „Privatöffentlichkeit“, also privates Handeln in öffentlichen Räumen, das in abgegrenzten Bereichen mit gewisser Vertraulichkeit stattfindet. Der OGH ließ auch nicht zu, aus einer früheren Einwilligung in die Erörterung persönlicher Angelegenheiten ein „infinit fortwirkendes Einverständnis“ abzuleiten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2009)

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