Bauer zahlt Frau

Verfassungsgerichtshof bestätigt ältere Regelung, laut der
eine Pension zwischen den Eheleuten zu teilen ist.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Gesetz als unfair empfunden und dessen Aufhebung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt. Dieser kommt aber nun zum Schluss, dass es sehr wohl in Ordnung ist, wenn Bauern gezwungen werden können, ihre Pension mit dem Ehepartner zu teilen. Es geht um Fälle, in denen die Eheleute zumindest zehn Jahre gemeinsam einen bäuerlichen Betrieb geführt haben.

Die Regelung stammt noch aus einer Zeit, in der auf dem Hof mitarbeitende Bäuerinnen keine Pensionsversicherung hatten. Nun können die Bäuerinnen eine eigene Pension erhalten, die alte Gesetzesvorschrift wurde aber nicht geändert. Einem Bauer war das ein Dorn im Auge. Dem Mann (Jahrgang 1956) war eine Erwerbsunfähigkeitspension von mehr als tausend Euro im Monat zuerkannt worden, wegen der Teilungsregelung erhielt er aber nur 516 Euro.

Der OGH witterte einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Der VfGH widersprach: „Es mag schon sein, dass die konkreten Auswirkungen im gegenständlichen Fall als unbefriedigend für den Bezieher der Bauernpension empfunden werden. Aber nicht jedes im Einzelfall noch so ungünstige Ergebnis bedeutet zwangsläufig die Verfassungswidrigkeit der Grundregel“, betonten die Richter.

VfGH: Überbrückungshilfe

Die Pensionsteilung habe nämlich die Funktion einer Überbrückungshilfe, erklärte der VfGH (G93/2016-17). Sie komme nur dann zur Anwendung, wenn ein Partner schon Pensionsbezüge erhalte, der andere aber noch nicht. So gesehen könne die Zahlung auch als zusätzliche Abgeltung für die langjährige Mitarbeit der Bäuerin auf dem Hof gesehen werden, meinten die Verfassungsrichter.

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