Hotel in Nachbargemeinde darf sich "Kitzbühel" nennen

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Tourismusverband hatte einstweilige Verfügung gegen ein Hotel in St. Johann verlangt, weil dieses "Kitzbühel" im Namen trägt.

Wien. Wie leicht kann ein Hotelname potenzielle Gäste mit seinem Namen täuschen? Um diese Frage kreiste ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof. Der Kitzbühel Tourismus, eine Körperschaft öffentliches Recht, hatte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen ein Hotel gefordert. Dieses steht in der Nachbargemeinde St. Johann in Tirol, trägt aber als Namenszusatz den Begriff Kitzbühel. Und wirbt auch mit diesem Namen im Internet.

Damit solle das Hotel aufhören, fand der Kitzbühel Tourismus. Denn sonst entstehe der Eindruck, das Gebäude würde sich in Kitzbühel befinden. Das Hotel ließ es auf das Verfahren ankommen. Und die ersten beiden Instanzen, zuletzt das Oberlandesgericht Innsbruck, sahen auch keinen Grund für eine einstweilige Verfügung gegeben.

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