Schummelvorwurf: Kein Rechtsmittel

Alle Handys präventiv abgenommen, ein konventioneller Schummelzettel aber erst während der Matura entdeckt?
Alle Handys präventiv abgenommen, ein konventioneller Schummelzettel aber erst während der Matura entdeckt?(c) Stanislav Jenis
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Einem Schüler wurde die Maturaarbeit in Englisch abgenommen, weil er einen Schummelzettel benützt haben soll: Widerspruch unmöglich, bestätigt der Verwaltungsgerichtshof.

Wien. Wenn der Staat einem Bürger mit Zwang entgegentritt, kann der Einzelne sich mit einem Rechtsmittel wehren. Möchte man meinen. Der Fall eines Schülers, dem bei der Englischmatura die schriftliche Arbeit abgenommen worden ist, weil er geschummelt haben soll, belegt jedoch das Gegenteil. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, ist – anders als im Fall einer missliebigen Benotung der Matura – ein Widerspruch gegen die unterlassene Beurteilung unmöglich.

Der Schüler war im Mai vorigen Jahres an einem Wiener Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium schriftlich in Englisch angetreten. Dabei wurde ihm, wie es später im Akt heißen sollte, von einer beaufsichtigenden Lehrerin ein „Zettel abgenommen“. Zwei Tage später teilte die Direktion dem Schüler mit, dass seine Arbeit „wegen der Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels (,Schummelzettel‘)“ nicht beurteilt werde und er im Herbst noch einmal antreten könne.

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