Pflichtübung bald ohne Pflicht

Die Vorbereitung auf Prüfungen in Übungen erfolgt an der Jusfakultät der Universität Wien ab dem nächsten Wintersemester auf freiwilliger Basis.

Noch ehe die geplante Zugangsbeschränkung für das Studium der Rechtswissenschaften wirksam wird, stellt die Jusfakultät der Uni Wien ihr Studium um: Die Pflichtübungen werden in freiwillige Lehrveranstaltungen umgewandelt. „Wir wollen ein erwachsenengerechtes Studium machen“, sagt Dekan Paul Oberhammer im Gespräch mit der „Presse“. Und meint damit: Die Übungen werden weiterhin angeboten und zur Prüfungsvorbereitung empfohlen, aber der Zwang fällt weg.

Als Grund gibt er an, dass die Pflicht zur Übung zu einer Fehlsteuerung geführt habe: Die Studierenden hätten nämlich zu Beginn des zweiten und dritten Abschnitts die jeweils nötigen Pflichtübungszeugnisse gesammelt, ohne Rücksicht darauf, wann sie die zugehörige Diplomprüfung machen. Treten die Studierenden aber erst ein oder zwei Jahre später zu dieser Prüfung an, ist der Übungszweck verfehlt. In seinem, Oberhammers, Fach, dem Zivilverfahrensrecht, sei der Nutzen null, wenn ein bis zwei Jahre zwischen der Übung und der Prüfung verstreichen. „Die Leute verplempern ihre Zeit, um alle Scheinchen zu sammeln. Das bringt aber nichts, weil sie die Prüfung erst später haben.“

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.