Zweifel an Betrugsvorwurf gegen Eurofighter

Zweifel an Betrugsvorwurf gegen Eurofighter
Zweifel an Betrugsvorwurf gegen Eurofighter(c) Reuters
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Rechtsexperten halten es für unwahrscheinlich, dass Verteidigungsminister Hans
Peter Doskozil mit seinem Betrugsvorwurf gegen Eurofighter und Airbus strafrechtlich durchdringt.

Es waren schwere juristische Geschütze, die Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil vorige Woche gegen den Flugzeughersteller Eurofighter und dessen Konzernmutter Airbus in Stellung brachte: Die Unternehmen hätten sich des Betrugs schuldig gemacht, die Republik sei beim Kauf der Abfangjäger vom Typ Eurofighter arglistig getäuscht worden, lautete der Vorwurf. Mittlerweile mehren sich Stimmen, wonach in den Geschützen Rohrkrepierer steckenbleiben könnten.Rechtsexperten bezweifeln, dass Doskozils Strafanzeige zu Verurteilung wegen Betrugs führen wird.

APA

Im Kern geht es zunächst um den Vorwurf, Eurofighter hätte die Republik über die Lieferbarkeit eines bestimmten Typs des Fliegers in die Irre geführt. Dazu muss man wissen, dass schon im Kaufvertrag 2003 festgehalten wurde, Eurofighter (EF) dürfe auch einen anderen, weniger weit entwickelten Typ liefern, der dann nachzurüsten wäre. In der Strafanzeige des Verteidigungsministeriums (BMLV) wird erwähnt, wie es in den Verhandlungen dazu kam: „Dabei vermittelten die Vertreter von EF und Airbus den Verhandlungsteilnehmern des BMLV den Eindruck, dass sie jedenfalls in der Lage wären, Eurofighter im Bauzustand der Tranche 2 Block 8 zu den in Aussicht genommenen Lieferzeitpunkten ausliefern zu können. Nur für den Fall, dass diese nicht ab 2007 verfügbar sind, wurde EF vom BMLV die Möglichkeit eingeräumt, Abfangjäger im Bauzustand der Tranche 1 Block 5 anzubieten, welche anschließend auf einen Bauzustand der Tranche 2 Block 8 nachzurüsten waren.“ Mögliche Lieferprobleme waren also absehbar.

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