Ex-Bifie-Chef Haider blitzt mit Klage ab

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Er hatte Amtshaftung der Republik geltend gemacht.

Wien. Weil er im Jahr 2013 nicht als Direktor des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (Bifie) widerbestellt worden war, schlug Günter Haider den Rechtsweg ein. Er hielt die Entscheidung für rechtswidrig und klagte daher die Republik auf Amtshaftung.

Die Klage scheiterte nun aber vor dem Obersten Gerichtshof bereits an formalen Erfordernissen. Das Bifie war 2008 aus dem Unterrichtsministerium ausgegliedert worden. Schon die Unterinstanzen hatten im Verfahren erklärt, dass die Bestellung des Bifie-Direktors kein hoheitlicher Akt sei. Vielmehr schließe der Aufsichtsrat des Bifie mit den Direktoren einen privatrechtlichen Vertrag, weswegen es keine Amtshaftung geben könne. Der OGH (1 Ob 230/16d) bestätigte diese Entscheidung. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2017)

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