Bummelstudentin muss 24.000 € Unterhalt zurückzahlen

(c) Stanislav Jenis
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Immer häufiger verlangen Unterhaltspflichtige Alimente zurück, weil ihre Kinder nicht rasch genug studieren. In einem aktuellen OGH-Fall startet eine Absolventin mit 32.000 Euro Schulden ins Berufsleben, davon 8000 Streitkosten.

Wie lange müssen Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder aufkommen, und was passiert, wenn die Kinder nicht zügig studieren? Um diese Fragen kreisen in letzter Zeit vermehrt gerichtliche Auseinandersetzungen, in denen Unterhaltspflichtige – meist sind es Väter – von ihrem Nachwuchs Geld zurückverlangen. Eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt, welch dramatische Folgen solche Streitigkeiten für die mitunter ahnungslosen Studierenden haben können.

Bachelor- und Masterstudien zu unterstützen

Als Grundregel gilt: Unterhaltspflichtige müssen zu einer höherwertigen Berufsausbildung nach der Schule beitragen, wenn ihre Kinder die erforderlichen Fähigkeiten für ein Studium besitzen und dieses ernsthaft und zielstrebig betreiben. Die Gerichte ergänzen gerne noch, dass es den Unterhaltspflichtigen möglich und zumutbar sein muss, sich an den Kosten zu beteiligen. Praktisch wirken sich die Vermögensverhältnisse der Eltern in aller Regel aber nur auf die Höhe der Alimente aus. Und nicht darauf, ob für ein Studium überhaupt etwas zu zahlen ist. Bachelor- und Masterstudien sind also zumindest mitzufinanzieren (Doktoratsstudien nur ausnahmsweise).

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