Eurofighter: Warum der Nachweis von Betrug schwierig ist

(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Dass die Republik teuer eingekauft hat, ist strafrechtlich belanglos. Ob bessere Aufklärung durch Airbus geholfen hätte, ist unklar.


Wien. Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil erhebt in seiner Strafanzeige gegen die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und die Airbus Defence and Space GmbH, zwei Gesellschaften des Airbus-Konzerns, schwerwiegende Betrugsvorwürfe. Er scheint überzeugt davon, dass die Task Force einen der größten Betrugsfälle der zweiten Republik aufgedeckt hat. Zwar ist die Anzeige bisher nicht veröffentlicht worden; sehr wohl aber der Bericht der Task Force Eurofighter, der dem Minister die Anzeige empfiehlt. Er lässt weitreichend auf den Inhalt der Strafanzeige schließen. Aus Sicht des Ministeriums ist der Eurofighter im Vergleich zum Konkurrenten Saab Gripen in der Anschaffung und Wartung offenbar zu teuer. Außerdem wird der Verdacht geäußert, dass Airbus bereits bei den Vertragsverhandlungen 2003 und 2007 wusste, dass eine fristgerechte Lieferung und Nachrüstung der Kampfflugzeuge nicht möglich sein würde, und die Republik über diesen Umstand bewusst täuschte.

Lobbyingaufwand eingepreist

Bei näherer Betrachtung ist es aber zweifelhaft, dass der Verdacht strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs nach sich ziehen wird. Der Schaden der Republik soll u.a. darin liegen, dass nicht der günstigere Saab Gripen angeschafft wurde und dass Zahlungen an das Vektor-Netzwerk bzw. Lobbyisten eingepreist wurden, die der Republik keinen Nutzen gebracht hätten. Ein solches Schadensverständnis entspringt wohl eher dem üblichen Wunsch eines Käufers, möglichst wenig zu zahlen, hat im Regelfall aber noch keine strafrechtliche Bedeutung. Strafrechtlich ist unbeachtlich, ob die Republik aus heutiger Sicht aus Kostengründen lieber andere Flieger angeschafft hätte. Man kann den Vorwurf auch mit dem Kauf eines Privat-Pkw veranschaulichen: Wer das Modell eines Premiumherstellers kauft, kann sich später auch nicht darauf berufen, dass ihm ein Schaden entstanden sei, weil er kein günstigeres Modell erworben hat. Ein Betrugsschaden ist zunächst objektiv zu ermitteln und läge nur dann vor, wenn der objektive Wert der angeschafften Eurofighter den dafür bezahlten Kaufpreis unterschreitet. Der Schaden entspricht dann der objektiven Wertdifferenz.

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