Andreas Voßkuhle, Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts, hält es im "Presse"-Interview für eine Ermessensentscheidung, ausländische Staatsorgane auftreten zu lassen oder nicht. Andere dürften sehr wohl für Erdoğans Verfassungsreform werben.
Die Presse:Herr Präsident, als Sie am Verfassungsgerichtshof einen der höchsten Orden Österreichs erhalten haben, sagten Sie, mit dem VfGH verbinde Sie die Sorge um Entwicklungen in europäischen Nachbarstaaten. Wen meinten Sie?
Andreas Voßkuhle: Wir schauen zunächst auf die EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn und Polen, wir schauen aber auch über den Tellerrand der Europäischen Union hinaus zur Türkei. Und insbesondere die Entwicklungen in diesen drei Ländern geben Anlass zur Sorge.