Betteln strenger zu bestrafen als Bankraub?

(c) REUTERS (Rafael Marchante)
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Das Verwaltungsstrafrecht zeitigt seltsame Ergebnisse: Bei mehreren Verstößen ist jeder einzeln zu bestrafen. Aber auch sonst herrscht Reformbedarf.

Wien. WKÖ-Präsident Christoph Leitl hat am Aschermittwoch angekündigt, 11.000 Euro spenden zu wollen, wenn Bundeskanzler Christian Kern das sogenannte Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht abschafft. Dieses besagt, dass man bei Begehung mehrerer Verwaltungsübertretungen jedes Mal gesondert zu bestrafen ist. Im Unterschied dazu gilt im gerichtlichen Strafrecht das „Absorptionsprinzip“. Das heißt: Bei mehreren Straftaten wird nur eine Strafe nach der strengsten Strafdrohung verhängt, eine allfällige Begehung mehrerer Taten wird bei der Strafhöhe berücksichtigt.

Die Folgen des verwaltungsstrafrechtlichen Kumulationsprinzips können enorm sein: So ist, wer unerbetene E-Mails zu Werbezwecken wenn auch nur fahrlässig verschickt, grundsätzlich pro E-Mail zu bestrafen – Höchststrafe jeweils 58.000 Euro. Und betroffen sind nicht nur Unternehmen: So wurde letzten Sommer über eine Frau in Vorarlberg berichtet, bei der sich Verwaltungsstrafen für verbotenes Betteln in Höhe von jeweils 450 Euro zu insgesamt 38.000 Euro kumuliert haben, bei Nichtzahlung drohte ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren – selbst Bankräuber kommen hier manchmal glimpflicher davon.

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