Glawischnig verliert Strafprozess gegen Facebook-User

Grünen-Obfrau Eva Glawischnig wurde in einem Posting eine allzu freundliche Haltung gegenüber Flüchtlingen vorgeworfen.
Grünen-Obfrau Eva Glawischnig wurde in einem Posting eine allzu freundliche Haltung gegenüber Flüchtlingen vorgeworfen.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Ein Mann hatte Grünen-Obfrau Eva Glawischnig in einem Internetposting eine absurde Aussage über Flüchtlinge in den Mund gelegt und erklärt, ihr könne man so eine Aussage zutrauen. Der Mann wurde rechtskräftig freigesprochen.

Wien. Inwiefern ist es strafbar, Politikern ein falsches Zitat unterzuschieben? Mit dieser Frage mussten sich die Gerichte beschäftigen. Anlass war das Vorgehen von Grünen-Obfrau Eva Glawischnig gegen einen Facebook-User gewesen.

Der Mann hatte in dem sozialen Netzwerk ein Bild der grünen Parteichefin, Eva Glawischnig, gepostet: Dieses war mit dem Text „Schutzsuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen! Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber“ versehen. Glawischnig hatte so etwas nie gesagt. Unmittelbar an das Posting angeschlossen schrieb der Angeklagte noch dazu: „Ihr kann diese Aussage zugetraut werden.“

In einem Zivilprozess war Glawischnig gegen die Verbreitung dieses Falschzitats mit ihrem Bild im Internet noch erfolgreich (das „Rechtspanorama“ berichtete im Dezember des Vorjahrs). Sie erreichte eine einstweilige Verfügung. Nun aber ging es um straf- bzw. medienrechtliche Fragen: Glawischnig machte als Privatanklägerin den Tatbestand der üblen Nachrede nach dem Strafgesetzbuch geltend (Höchststrafe: ein Jahr Haft oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen). Zudem verwies die Politikerin auf das Mediengesetz, laut dem man als Opfer einer üblen Nachrede eine finanzielle Entschädigung beanspruchen kann.

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