Kontenregister: 1905 Mal Einsicht, aber erst eine Einschau

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Fiskus hält sich mit Abfrage von Kontobewegungen zurück - noch.

Wien. Seit Oktober 2016 ist ein zentrales Kontenregister online, in dem 33 Mio Bankkonten von Frau und Herrn Österreicher und von juristischen Personen vermerkt sind. Gerichte und Behörden können abfragen, wer wo ein Konto hat: neben der Strafjustiz auch die Steuerbehörden, wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist. Bei Einkommensteuer, KöSt und USt aber erst dann, wenn der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.

Genau 1905 solcher Abfragen äußerer Kontodaten – auch Einsicht genannt – sind in den ersten sechs Monaten von Abgabenbehörden getätigt worden, berichtete die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Gabriele Hackl vorige Woche beim „Seminar Oberlaa“ im Austria Center Vienna. „Das heißt zehnmal pro Tag, doch die Tendenz ist steigend“, so Hackl.

Direkt in die Konten hineinblicken (Einschau) dürfen die Abgabenbehörden nur bei begründeten Zweifeln an den Angaben des Steuerpflichtigen, bei Aussicht darauf, dass die Zweifel ausgeräumt werden, und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Sie brauchen eine Bewilligung des Bundesfinanzgerichts. Von fünf Anträgen ist erst einer durchgegangen, so Hackl eine parlamentarische Anfragebeantwortung zitierend. „Es ist zu vermuten, dass auch das ansteigen wird.“ (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2017)

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