Höchstgerichtspräsident: „Nur Gerichte sichern unsere Freiheit“

Stanislav Jenis
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Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, verteidigt die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen die Kritik der Landeshauptleute: Man könne nicht Gerichte dafür schelten, dass sie Vorgaben des Gesetzgebers umsetzten.

Die Presse. Die Landeshauptleute stellen die Kompetenz des Bundesverwaltungsgerichts bei umweltrelevanten Projekten in Frage und hätten lieber, dass die Politik allein entscheidet. Was halten Sie davon?

Rudolf Thienel. Soweit ich den Brief der Landeshauptleute verstanden habe, wird nicht in Frage gestellt, ob das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein soll, sondern wie weit seine Entscheidung in umweltrelevanten Verfahren gehen soll. Vor allem geht es darum, ob es weiterhin in der Sache selbst entscheiden soll oder nur kassatorisch (aufhebend, sodass die Behörde wieder zum Zug kommt, Anm.). Darüber hat man anlässlich der Reform lange diskutiert. Ergebnis war, dass man den Verwaltungsgerichten in weitem Umfang eine reformatorische Entscheidungsbefugnis zugestehen sollte. Das ist nicht einfach passiert, sondern das hat man bewusst gemacht.

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