Rechtsschutzversicherung muss Streit mit Heizungsinstallateur decken

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien legt die Bauherrenklausel in den Versicherungsbedingungen eng aus. Das rechtskräftige Urteil liegt der "Presse" zum Download vor.

Wien. Gute Nachrichten für Rechtsschutzversicherte, die wegen Arbeiten in ihrem Haus oder ihrer Wohnung mit Professonisten streiten: Das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien hat in einem kontroversen Fall die Rechtsschutzdeckung bejaht, wohingegen die betroffene Versicherung sich auf die sogenannte Bauherrenklausel berufen und jede Leistung verweigert hatte.

Die Klausel findet sich üblicherweise in den Versicherungsbedingungen: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden oder Wohnungen soll vom Schutz ausgenommen sein. Hintergrund: der potenziell große Aufwand in schwer kalkulierbaren Streitigkeiten bei vergleichsweise wenigen der Versicherten.

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