Schadenersatz: Schulklasse eingeladen, Gönner haftet

(C) Feature: APA/B. Gindl
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Ein Liftbetreiber hätte vorab klären müssen, ob Sonderschüler Hilfe brauchen.

Wien. Auch gut gemeinte Einladungen können vor Gericht enden, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt. Es galt die Frage zu klären, ob der Gastgeber genügend Vorkehrungen für seine Gäste getroffen hatte.

Eine GmbH, die einen Skilift betreibt, hatte eine Sonderschulklasse eingeladen, einen Tag in ihrem Skigebiet zu verbringen. Auf einer Bergfahrt aber kam es zu einem Unglück. Eine Schülerin blieb an der Ausstiegsstelle einfach sitzen – warum, ließ sich im Nachhinein nicht mehr klären. Die neben ihr mitfahrende Lehrerin reagierte und zog die Schülerin aus dem Sessel. Dabei verletzte sich aber die Lehrerin und forderte darauf knapp 7500 Euro Schadenersatz von der Skiliftbetreiberin.

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