Steuerbefreiung: Fiskus legt sich auf 1000 Quadratmeter fest

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Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Befreiung von der Immobilienertragsteuer beim Eigenheimverkauf nur für Grundstücksteile in der Größe eines üblichen Bauplatzes gilt, bekräftigt das Finanzministerium seine bisherige Haltung.

Nach und nach sollten alle Unklarheiten rund um die Befreiung von der Immobilienertragsteuer beim Verkauf des eigenen Hauptwohnsitzes beseitigt sein. In einer Reaktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hat das Finanzministerium jetzt offiziell die Devise ausgegeben, dass weiterhin 1000 Quadratmeter als steuerbefreit angesehen werden.

Zu ersten Diskussion war es durch eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts gekommen. Dieses hatte gemeint, dass diese in den Einkommensteuerrichtlinien enthaltene Beschränkung vom Gesetz nicht gedeckt sei. Deswegen hatte es den Verkauf eines 3646 Quadratmeter großen, mit einem Haus samt Garage bebauten Grundstücks komplett steuerfrei gelassen.

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