„Ficken“ eignet sich nicht als Marke

Die guten Sitten verbieten eine Eintragung.

Wien. Das Wort „Ficken“ kann in Österreich nicht als Marke registriert und geschützt werden: Wie der Oberste Gerichtshof bestätigt, würde sein Gebrauch als Zeichen gegen die guten Sitten verstoßen (7 Ob 11/17v).

Beantragt hatte die Marke ein deutsches Unternehmen, das seit Jahren einen Partylikör dieses Namens vertreibe. Es wollte sich den Namen auch für Biere und diverse andere Getränke schützen lassen.

Das Patentamt lehnte die Eintragung ab, und das Oberlandesgericht Wien bestätigte: Das Wort sei, allen gegenteiligen Behauptungen des Antragstellers zum Trotz, primär sexuell konnotiert; das allgemeine Publikum würde sich daran stoßen, wenn das Wort zu Werbezwecken verwendet würde. Eine angebliche Liberalisierung der Sprachgewohnheiten dürfe nicht vorweggenommen werden. Dass das deutsche Bundespatentgericht die Eintragung gebilligt hat, spielt für Österreich keine Rolle. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.05.2017)

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