Polizei verfolgte Schnellfahrer: Ungeeichter Tacho zählt

Clemens Fabry
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"Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen" von 20 bis 40 km/h können durch Hinterherfahren mit einem polizeilichen Dienstauto ohne Toleranzabzug festgestellt werden.

Wien. Um Temposünder zu ertappen, kann die Polizei nicht nur Radarmessgeräte einsetzen, sondern auch den ungeeichten Tacho in Dienstautos: Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden hat, können „erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 bis 40 km/h“ (und, wie man wohl hinzufügen darf, mehr) auch durch Hinterherfahren verlässlich genug festgestellt werden.

Ein Fahrer war offenbar von einer Zivilstreife an drei Stellen erwischt worden, zweimal mit – laut Polizeitacho – 155 km/h auf der Autobahn statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, einmal mit 157 statt 100. Während die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung auf zweimal 60 Euro und einmal 200 Euro Strafe entschied, wollte das Landesverwaltungsgericht Steiermark nur im dritten Fall strafen.

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