Zivilgerichte müssen über Streitigkeiten entscheiden.
Wien. Wissenschaftler, die sich in Berufungsverfahren an der Uni zu unrecht zurückgesetzt fühlen, können sich ab sofort an die Zivilgerichte wenden. Das hat der Verfassungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis entschieden (VfGH K I 1/2017-14).
Seit das Universitätsgesetz 2002 festgelegt hat, dass Professorenernennungen im Bescheidweg generell nicht mehr möglich sind, ist nicht klar, wer in diesem Zusammenhang für den Rechtsschutz zuständig ist. Das musste ein außerordentlicher Professor in Innsbruck in eigener Sache erfahren. Er hatte sich 2008 um eine Professur an seiner Uni beworben, war aber – wiewohl durch drei von vier Gutachtern an erster Stelle gereiht – nicht zum Zug gekommen. Er machte dafür eine Befangenheit der Berufungskommission verantwortlich.