Beipackzettel lesen und Arzt fragen

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FILES-FRANCE-HEALTH-PHARMACY-PILLS-DRUG-MEDECINEAPA/AFP/LOIC VENANCE
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Medikamente am Steuer. Kollision falsch und fuhr ihr Auto zu Schrott. Der OGH stellt klar: Sie kann zu einem Drittel mitschuld sein.

Gas statt Bremse: Dieses kleine Missgeschick kostete eine 74-Jährige ihr Auto und ihre Unversehrtheit. Auslöser des Unglücks war eine leichte Kollision mit einem anderen Auto gewesen; daran war die Frau zwar nicht schuld; weil sie als Parkinson-Patientin aber Medikamente einnahm, welche die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen konnten, stellte sich die Frage, ob sie einen Teil der Schuld am materiellen und körperlichen Schaden selbst zu tragen hat. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun erstmals klargestellt, wie in dieser Situation zu entscheiden ist.

Wer medikamentös behandelt wird, muss demnach nicht nur die Gebrauchsinformation zu den Medikamenten lesen, sondern sich im Zweifelsfall auch aktiv um fachkundige Auskunft bemühen.

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