Sturz nach Schwindel kann Unfall sein

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Themenbild: Justizpalast(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Ein Mann musste husten und fiel nach einer Schwindelattacke vom Reifen eines Rasenmähertraktors. Er darf auf Geld von der Versicherung hoffen.

Wien. Auch wenn man eine private Unfallversicherung hat, ist es nicht immer so einfach, dass ein Unglück auch als Unfall anerkannt wird. Denn der Unfallbegriff ist eng definiert. Schlechte Karten schien daher zunächst ein schwer verletzter Mann zu haben.

Der zum Unglückszeitpunkt arbeitslose Mann war laut den gerichtlichen Feststellungen auf dem 30 cm hohen Reifen eines Rasenmähertraktors gesessen, als das Unglück seinen Lauf nahm. Der Mann musste husten, bekam eine Schwindelattacke und stürzte darauf auf die Stirn. Er erlitt Rissquetschwunden und eine Rückenmarksschädigung und ist nun zu hundert Prozent invalid. Zum Teil waren beim Mann schon vorhandene körperliche Vorschäden schuld daran, dass es zur jetzigen Gesundheitsschädigung kam.

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