VW-Anleger können nur in Deutschland klagen

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Der Oberste Gerichtshof sieht keine Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für Anlegerklagen gegen VW.

Wien. Wer sich als Aktionär in der Abgasaffäre von der Volkswagen AG getäuscht sieht, kann nicht in Österreich klagen. Wie der Oberste Gerichtshof in zwei soeben den Parteien zugestellten Parallelverfahren entschieden hat, fehlt den Klagen ein ausreichender Bezug zu Österreich (6 Ob 18/17s, 6 Ob 23/17a).

Die Kläger (vertreten durch Lukas Aigner von Aigner und Partner Rechtsanwälte) hatten von dem börsenotierten Autohersteller Schadenersatz in Höhe von 18.500 bzw. 22.122,70 Euro. Sie hätten in den Jahren 2014 bzw. 2015 Aktien der Beklagten weit über dem wahren Börsenpreis erworben, weil VW als Emittentin fundamentale Informationen zur Preisbildung verschwiegen habe. VW habe bereits 2009 begonnen, die Software von Dieselmotoren zu manipulieren und damit die Kunden zu täuschen. Die Kläger sahen darin ein kursrelevantes Risiko, über das das Anlegerpublikum ad hoc hätte informiert werden müssen. Hätten sie davon gewusst, dann hätten sie andere Aktien gekauft.

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