Dissenting Opinion: „Nachteilig für die innere Freiheit der Richter“

…FFENTLICHE VERK†NDUNG VFGH-ENTSCHEIDUNG ZUR BESCHWERDE DER FR†HEREN EIGENT†MERIN VON HITLERS GEBURTSHAUS
…FFENTLICHE VERK†NDUNG VFGH-ENTSCHEIDUNG ZUR BESCHWERDE DER FR†HEREN EIGENT†MERIN VON HITLERS GEBURTSHAUS(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprach sich zu Beginn der Alpbacher Rechtsgespräche klar dagegen aus, Sondervoten zu ermöglichen. Die Allgemeinheit rief er dazu auf, den Rechtsstaat täglich neu zu erringen und zu sichern.

Alpbach. Er halte es für „besonders wichtig, dass die Beratung und die Abstimmung im Verfassungsgerichtshof geheim sind und bleiben und daher insbesondere auch nicht veröffentlicht wird, wie die einzelnen Mitglieder in einer bestimmten Frage abgestimmt haben“. Damit sprach sich Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), gestern, Sonntag, zum Auftakt der Alpbacher Rechtsgespräche sehr deutlich gegen die Einführung von Sondervoten (Dissenting Opinion) am Höchstgericht aus.

Eine Offenlegung der Meinungs- und Willensbildung im VfGH würde sowohl „die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der kollegialen Entscheidungsfindung als auch die Autorität des Gerichtshofs in der öffentlichen Wahrnehmung beeinträchtigen“, warnte Holzinger. Der Gerichtshof sei eben mehr als die Summe seiner Mitglieder. Vor allem sei „zu befürchten, dass eine Veröffentlichung von Sondervoten gerade bei einem Gericht, das vielfach gesellschafts- und damit parteipolitisch kontroversielle Fragen zu entscheiden hat, das Verhalten der Mitglieder und damit ihre Unabhängigkeit, verstanden als innere Freiheit, nachteilig beeinflussen könnte“, sagte Holzinger.

Recht als Kulturleistung

Der Höchstgerichtspräsident befasste sich in seinem Vortrag mit der Frage, welche Rolle das Recht bei der Herstellung des (Rechts-)Friedens leisten könne. Holzinger nannte das Recht im Hinblick auf dessen Ordnungs- und Friedensfunktion eine der bemerkenswertesten Kulturleistungen der Menschheit. Speziell die Verfassungsgerichtsbarkeit könne mit Fug und Recht als eine „österreichische Kulturleistung mit Weltgeltung“ bezeichnet werden: Die von Hans Kelsen, einem der Vordenker der österreichischen Bundesverfassung, entwickelte Position und Funktion des Verfassungsgerichts habe einerseits bald nach dem Zweiten Weltkrieg viele Nachahmer innerhalb und außerhalb Europas gefunden; andererseits haben fast alle Staaten, die nach dem Zerfall des Ostblocks Ende der 1980er-Jahre einen Neubeginn in Freiheit unternommen haben, Verfassungsgerichte nach dem Vorbild Österreichs eingerichtet.

Sorge um Verfassungsgerichte

Kelsen hatte die Verfassungsgerichtsbarkeit eine „Existenzbedingung einer demokratischen Republik“ genannt. Sie gewährleiste nämlich, dass grundsätzliche politische Entscheidungen, die die Verfassung – zum Beispiel die Grundrechte – betreffen, nur unter Mitwirkung der Minderheit getroffen werden können. Sie schützt also die Minderheit gegen Übergriffe der Mehrheit, deren Herrschaft, nach Kelsen, „nur dadurch erträglich wird, dass sie rechtmäßig ausgeübt wird“.

Demokratie bedeutet nicht schrankenlose Herrschaft der Mehrheit, sondern ständigen Kompromiss zwischen den im Parlament vertretenen politischen Gruppen. Holzinger: „Die Verfassungsgerichtsbarkeit steht daher nicht etwa im Widerspruch zur Demokratie, sondern ist – ganz im Gegenteil – sogar ein besonders geeignetes Mittel, diese Idee zu verwirklichen.“

„Umso bedrückender und besorgniserregender“ ist es für Holzinger, „dass sich neuerdings in manchen Staaten Europas Strömungen Bahn brechen, die diesen Zusammenhang und damit letztlich die Verfassungsgerichtsbarkeit als solche in Frage stellen.“ In einem Interview für die Alpbach-Ausgabe der „Presse am Sonntag“ hatte Holzinger konkret die Situation in Polen angesprochen, wo die Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PIS) gestützt auf ihre Mehrheit im Parlament hemmungslos nach dem Verfassungsgericht greift. „Auf diese Weise werden Demokratie und Rechtsstaat gegeneinander ausgespielt“, sagte Holzinger zur „Presse“. Wenn aber die Grenzen des Rechts und der Verfassung unterminiert würden, drohe das gesamte System zusammenzubrechen.

Rechtsstaat nicht irreversibel

Entwicklungen wie jene in Polen machen, wie Holzinger dann gestern in Alpbach ausführte, „schmerzlich bewusst, dass auch unser demokratischer Rechtsstaat weder irreversibel noch selbstverständlich ist, sondern täglich aufs Neue errungen werden und damit gesichert werden muss“. Recht und Rechtsstaat sind je keine Selbstverständlichkeit. „Es wäre eine Illusion zu glauben, dass eine entwickelte Rechtsordnung mit einem effektiven, auf Gerichte gestützten Rechtsschutzsystem für sich alleine schon genügt, um die friedensstiftende Funktion des Rechts zu gewährleisten.“ Holzinger erinnerte daran, dass nach den Ausführungen des deutschen Staatsrechtslehrers Ernst-Wolfgang Böckenförde die Voraussetzungen für das Funktionieren des Rechtsstaats nicht von diesem selbst garantiert werden könnten. „Entscheidend für die Wirksamkeit des Rechts als Friedensordnung ist letztlich die freiwillige Akzeptanz des Rechts durch die Betroffenen“, sagte Holzinger. „Nur dann, wenn die staatlichen Vorschriften und die darauf gestützten gerichtlichen Entscheidungen – zumindest im Großen und Ganzen – anerkannt und befolgt werden, kann das Recht seine elementare Funktion als Friedensordnung erfüllen.“

Scheinbar Sinnloses befolgen

Dies erfordere aber, von staatlichen Organen erlassene Regelungen auch dann zu befolgen, „wenn sie im Einzelfall als dem eigenen Interesse zuwiderlaufend oder sonst als verfehlt, sinnlos oder unzweckmäßig empfunden werden.“

Dazu passt, um auf die Dissenting Opinion zurückzukommen, im Negativen eine Beobachtung Holzingers: Nach dem Sondervotum werde stets dann gerufen, wenn eine ganz bestimmte VfGH-Entscheidung den Interessen mächtiger Gruppierungen, im Besonderen einzelnen politischen Parteien, zuwiderlaufe. Zuletzt war das nach der (auf Betreiben der FPÖ erfolgten) Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl 2016 der Fall, als die SPÖ – unterstützt von Grünen und Neos – für die Einführung von Sondervoten eintrat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2017)

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