40.000 Euro für zehn Jahre Zahnweh

Themenbild: Kind beim Zahnarzt
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OGH billigt Schmerzengeld nach Fehlbehandlung und verneint Verjährung.

Wien. Es war eine lange Leidensgeschichte, aber mit Happy End: Eine Frau hatte sich ab 2000 von einem Zahnarzt behandeln lassen, wobei ihre Schmerzen nicht bekämpft, sondern perpetuiert worden waren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu prüfen, ob a) Schmerzengeld b) in Höhe von 40.000 Euro für die Frau gerechtfertigt sind.

Der Arzt hatte ein Implantat ohne ausreichende Knochenummantelung oder entsprechenden Knochenaufbau gesetzt; bei der Anpassung einer festsitzenden Prothese verabsäumte er, eine geschlossene Bissrelation zwischen Ober- und Unterkiefer herzustellen. Erst 2011, als der Mediziner ihr weitere Zähne gezogen hatte und nochmals am Oberkiefer gearbeitet hatte, ohne den Biss zu schließen, holte die Patientin eine weitere ärztliche Meinung ein. Ab November 2013 behandelte ein anderer Zahnarzt sie richtig, bis sie Ende 2015 schmerzfrei wurde.

Während die Bundespatientenschlichtungsstelle der Zahnärztekammer keinen Hinweis auf einen Behandlungsfehler erkannte, sahen die Gerichte einen solchen als erwiesen an. Das OLG Linz sprach der Frau allein an Schmerzengeld 40.000 Euro zu. Der OGH hatte daran nichts auszusetzen (10 Ob 39/17h): Mit ihrer Klage Anfang 2014 war die Frau nicht zu spät dran, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht länger als drei Jahre von dem Kunstfehler wusste oder hätte wissen müssen. Und angesichts der Intensität und mehr als zehnjährigen Dauer der Schmerzen sind 40.000 € im vertretbaren Rahmen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2017)

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