Schadenersatz: Kinder darf man nicht allein rutschen lassen

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Themenbild: Spielplatz(c) Clemens Fabry
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Eine Kindergärtnerin muss auf Fünfjährige schauen, auch wenn sie auf 21 Kinder aufzupassen hat.

Wien. Ein kleines Kind darf man im Turnunterricht nicht allein lassen, wenn dadurch Gefahr droht. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Geklagt hat ein fünfjähriges Mädchen, das während der Bewegungseinheit verletzt worden ist.

Das Kind bzw. ihr Vater forderten rund 15.000 Euro Schadenersatz und die Haftung für alle künftigen aus dem Unglück resultierenden Folgen. Aufkommen solle dafür die Gemeinde, bei der die Kindergartenpädagogin beschäftigt ist. Die Frau hatte die Kinder auf einer Sprossenwand von einer eingehängten Langbank rutschen lassen. Diese war in 1,20 Meter Höhe befestigt worden. Auch während die Kindergärtnerin anderweitig im Raum beschäftigt war (sie musste allein auf 21 Kinder aufpassen), durften die Kinder rutschen, dies auch paarweise.

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