Bus-Ampel gilt nicht für Radfahrer

Clemens Fabry/Die Presse
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Zwei Instanzen meinten, dass ein Radfahrer, der legal eine Busspur nutzte, selbst am Unfall auf einer Kreuzung schuld war. Die Höchstrichter drehten das Urteil aber um.

Wien. Ein Querbalken bedeutet, dass die Einfahrt für Busse gesperrt ist. Ein Balken in Längsrichtung, dass man fahren darf. Aber müssen diese Signale auch einem Radfahrer vertraut sein und von ihm eingehalten werden, wenn er eine Busspur nutzt? Diese Frage galt es in einem aktuellen Fall zu klären.

Hintergrund war ein Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer beim Zusammenstoß auf einer Kreuzung mit einem Mercedes Benz verletzt worden war. Der Radfahrer kam von Westen und nutze einen Fahrstreifen für Busse, der laut einer Zusatztafel aber auch von Fahrrädern verwendet werden darf. Das ebenfalls von Westen, aber von der normalen Fahrspur kommende, Auto bog auf der Kreuzung rechts ab und traf so auf den Radfahrer, der vom Busstreifen kommend gerade weiterfahren wollte. Die Bus-Ampel zeigte an, dass die Zufahrt gesperrt ist, während der Radfahrer sich nach der klassischen Ampel auf der Kreuzung richtete, die ein Grünlicht anzeigte.

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