Energieabgabe nochmals vor dem EuGH

Themenbild: Justitia - Göttin der Gerechtigkeit
Themenbild: Justitia - Göttin der Gerechtigkeit(c) BilderBox
  • Drucken

Verwaltungsgerichtshof will wissen: Ist Einschränkung der Rückvergütung saniert?

Wien. Der Streit um die Reichweite der Energieabgabenvergütung nimmt kein Ende. Die Vergütung wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 auf produzierende Betriebe eingeschränkt. Ein Wellnesshotel in Oberösterreich, das zwar einen Dienstleistungsbetrieb darstellt, aber ebenfalls sehr energieintensiv arbeitet, setzte sich dagegen zur Wehr, weil es die österreichische Vorgangsweise unter anderem für EU-rechtswidrig hielt.

Tatsächlich stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), nachdem bereits der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof befasst gewesen waren, fest, dass Österreich bei der Beschränkung der Vergütung ein Formalerfordernis nicht erfüllt habe. Im Gesetz fehlte ein ausdrücklicher Verweis auf eine EU-Verordnung, mit der solche Vergütungen – im Ergebnis staatliche Beihilfen – und damit auch deren Einschränkung generell genehmigt worden waren (Dilly's Wellnesshotel GmbH, C-493/14).

EU regelte Freistellung neu

Daraufhin ging der Fall zurück an den VwGH, der über die Auswirkungen des EuGH-Urteils entscheiden sollte. Mittlerweile ist aber eine neue EU-Freistellungsverordnung in Kraft getreten. Die enthält zwar weniger Formerfordernisse, darunter aber eines, dessen Erfüllung der VwGH jetzt bezweifelt (Ro 2016/15/0041): Vergütungen sind demnach freigestellt, wenn sie den Steuersatz senken oder einen fixen Ausgleichsbetrag ausmachen oder diese beiden Mechanismen kombinieren.

Österreich hat sich aber für eine vierte Variante entschieden: eine Berechnungsformel auf Basis des Nettoproduktionswerts. Die Wirksamkeit der Einschränkung steht damit erneut in Frage. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.