Verfassungsgericht prüft Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

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Der VfGH prüft jene Bestimmungen, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für Homosexuelle die eingetragene Partnerschaft vorsehen. Das Rechtskomitee Lambda zeigt sich zuversichtlich, dass die "Ehe für alle" mit 2018 kommen könnte.

Österreich könnte als eines der Bollwerke der reinen Hetero-Ehe in Westeuropa trotz des Widerstands von ÖVP und FPÖ nun doch fallen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte am Dienstag mit, dass er die Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare prüft. Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitees Lambda zeigte sich gegenüber der Austria Presseagentur zuversichtlich, dass die "Ehe für alle" schon Anfang 2018 kommen könnte.

Der VfGH hat eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft vorsehen. Grundlage ist, dass (auch aufgrund von VfGH-Urteilen) gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen mittlerweile weitgehend gleichgestellt sind, bis hin zur gemeinsamen Elternschaft. Dennoch bestehen weiterhin unterschiedliche Rechtsinstitute.

Auch "vor dem Hintergrund einer bis in die jüngste Vergangenheit reichenden rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung von Personen gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung" hat der VfGH in seinem Prüfungsbeschluss vom 12. Oktober 2017 Bedenken, dass diese Differenzierung eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf ihre sexuelle Orientierung darstellt.

(APA)

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