Alkohol am Steuer: Dritte Zähne schützten vor Promillestrafe

Verdächtiger verweigerte zu Recht Blutabnahme. Und erhält bald den Führerschein zurück.

Wien. Eine auffällige Fahrweise, starker Alkoholgeruch und 2,22 Promille laut Alkovortestgerät: An der Alkoholisierung eines Autofahrers, der von zwei Polizisten in Tirol angehalten worden war, bestanden kaum Zweifel. Dem Mann ist es allerdings gelungen, einer präziseren Bestimmung seiner Alkoholisierung zu entgehen; die Strafe, die er wegen seiner Weigerung kassierte, wird aufgehoben, und auch den bereits abgenommenen Führerschein kann er bald wiederbekommen. Sein Weg dahin kann jedoch nicht zur Nachahmung empfohlen werden.

Eine entscheidende Rolle spielten die dritten Zähne des Mannes – oder genauer die Haftcreme, mit der er das künstliche Gebiss fixiert hatte. Auf frischer Fahrt ertappt, konnte er nämlich nicht sagen, ob die Creme alkoholhältig sei oder nicht. Auch eilige Recherchen der Polizisten gaben keinen Aufschluss, denn im Internet fand sich die verwendete Haftcreme in zweierlei Versionen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.