Wettbewerbsrecht

Gegenparty nicht erlaubt

Das echte Oktoberfest in München gilt als konkurrenzlos – in der Steiermark kam es hingegen zu einem Veranstalterstreit.
Das echte Oktoberfest in München gilt als konkurrenzlos – in der Steiermark kam es hingegen zu einem Veranstalterstreit.(c) APA/dpa/Felix Hšrhager
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Veranstalter versprach Gratisfeier, wann immer die Konkurrenz ein Event abhält. So gehe es nicht, sagt das Höchstgericht.

Wien. Das Münchner Oktoberfest findet auch in Österreich immer mehr Nachahmer. Dass aber gleich zwei benachbarte Veranstalter dem Oktoberfest mehr oder weniger nacheifern wollten, sorgte für ein gerichtliches Nachspiel. Und führte zur Frage: Darf man immer dann ein Fest ausrufen, wenn der Nachbarbetrieb eines plant?

Der Fall spielt am Schwarzlsee bei Graz. Das Gebiet rund um den Badesee ist ein beliebter Veranstaltungsort, so fand dort etwa das legendäre Davis-Cup-Spiel zwischen Österreich und Deutschland im Jahr 1994 statt, aber auch Musikfestivals gehen hier immer wieder über die Bühne.

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