Der Verwaltungsgerichtshof verlangt vor einer Dublin-Überstellung eine genaue Prüfung, was auf eine geflüchtete Schwangere mit kleinen Kindern in Bulgarien zukommt.
Wien. Das Dublin-System, wonach weitergereiste Asylwerber innerhalb der EU in jenes Land zurückgebracht werden können, das sie als erstes betreten haben, hat einen weiteren Rückschlag erlitten. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die österreichischen Behörden eine Familie aus Afghanistan mit einer schwangeren Frau und vier kleinen Kindern nicht ohne Weiteres nach Bulgarien zurückschicken dürfen.
Die damals sechsköpfige Familie hatte Ende Mai 2016 in Bulgarien Asyl beantragt. Bis Anfang Juli schlugen sich die sechs nach Österreich durch, wo sie ebenfalls internationalen Schutz beantragten. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kontaktierte die bulgarischen Behörden und entschied, dass Bulgarien für die geflüchtete Familie zuständig sei. Es wies die Asylanträge in Österreich als unzulässig zurück und verfügte die Abschiebung nach Bulgarien.