Höchstrichter gewähren Fiakerpferden Urlaub

Die Fiaker gehören zum Wiener Stadtbild. Doch wann haben sich die Pferde eine Pause verdient?
Die Fiaker gehören zum Wiener Stadtbild. Doch wann haben sich die Pferde eine Pause verdient?(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Ein Fiakerunternehmen fürchtete um das Geschäft, weil die Tiere nur 18 Tage im Monat eingesetzt werden dürfen und im Sommer sogar hitzefrei bekommen. Das nütze den Pferden mehr, als es den Unternehmern schade, sagt der VfGH.

Wien. Inzwischen pfeift der Novemberwind über den Stephansplatz, doch es war ein heißer Sommer, den Wien hinter sich hat. Und dieser brachte ein Novum: Zum ersten Mal bekamen die Wiener Fiakerpferde hitzefrei. Laut einem Gesetz aus dem Vorjahr dürfen diese nämlich nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen, wenn die Temperatur an einem Tag auf 35 Grad Celsius oder mehr steigt. Zudem darf ein Zugpferd nun unabhängig von der Temperatur nur mehr an 18 Tagen im Monat für die Fiakerfahrt eingesetzt werden. Aber sind diese „Urlaubsregeln“ für Pferde in Ordnung? Oder werden die Rechte der Fiakerfahrer zu stark beschnitten?

Diese Fragen musste nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) klären. Ein Fiakerunternehmen hat sich an die Richter gewandt. Es betreibt vier Gespanne mit je zwei Pferden und hat fünf Platzkarten für Fiakerkutschen in Wiens Zentrum inne. Wenn es heiß sei, könne man dem Geschäft nun gar nicht mehr nachgehen, klagte das Unternehmen. Und auch sonst sehe das Gesetz Beschränkungen vor, die gegen verfassungsrechtlich eingeräumte Rechte (Freiheit der Erwerbsbetätigung, Unversehrtheit des Eigentums, Gleichheitssatz) verstoßen würden.

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