25.05.2012 21:21 | Meine Presse Merkliste 0

Zu enges Denken bei Juristen

10.01.2010 | 21:49 |  MAX HALLER (Die Presse)

Die Soziologie spielt im Jusstudium keine Rolle mehr. Juristen fragen kaum noch nach dem Zweck von Gesetzen. – Ein Plädoyer, den Konnex zwischen Gesellschaft und Politik, Recht und Verfassung stärker zu beachten.

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GRAZ. Der vormalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Ludwig Adamovich, hat laut Medienberichten behauptet, das achtjährige Leben von Natascha Kampusch im Verlies ihres Kidnappers Wolfgang Priklopil sei vermutlich weniger schlimm gewesen als ihr vorheriges Leben bei der Mutter. Inzwischen bedauert Adamovich zwar diese Aussagen. Für mich das Interessante an seinen Äußerungen war aber, dass er diese Behauptung nicht psychologisierend oder moralisierend (etwa durch Verweis auf den pathologischen Charakter des Entführers oder die Herzlosigkeit einer „Rabenmutter“) zu begründen versuchte. Sondern in genuin soziologischer Weise, indem er sich auf die sozialen Lebensumstände und Erfahrungen des Mädchens vor und während des Aufenthalts in ihrem unterirdischen Verlies bezog.

Nicht genannt wurde von Adamovich die aus soziologischer Sicht gravierendste Beeinträchtigung der Lebenschancen der jungen Frau, ihre totale Freiheitsberaubung, die durchaus als Versklavung bezeichnet werden kann. Eine neuere, weltweite Studie zeigte, dass das Gefühl, selbst über sein Leben bestimmen zu können, einer der stärksten Faktoren dafür ist, dass man zufrieden und glücklich ist.

 

Sicherheit wichtiger als Freiheit

Die unglaublichen Gefahren, die Menschen auf sich nehmen, um tyrannischen Regimes zu entfliehen, oder der Freudentaumel, in den ganze Völker geraten, wenn sie ihre Freiheit erlangen (etwa in Berlin 1989) sind weitere Belege für die fundamentale Bedeutung von Freiheit bzw. Unterdrückung für die menschliche Existenz. Allerdings können sich Menschen selbst an gravierende Einschränkungen der Freiheit gewöhnen, nicht zuletzt deshalb, weil sie oft mit einem Gewinn an Sicherheit einhergehen. Auch Sklaven wurden oft sehr menschlich behandelt und entwickelten enge Bindungen an ihre Herren. Schon der griechische Philosoph Plato hat – ebenso wie Alexis de Tocqueville – darauf hingewiesen, dass die Menschen, vor die Wahl gestellt, die Sicherheit der Freiheit oft vorziehen.

In seinem berühmten Höhlengleichnis lädt Plato Leser dazu ein sich vorzustellen, gewisse Menschen würden von Geburt an in einer tiefen Höhle leben und die reale Welt nur aus den Schatten erkennen können, die die Bewegungen der Menschen vor dem Eingang der Höhle an die Wand innerhalb der Höhle werfen. Wollte man den Menschen in der Höhle klarmachen, dass sie die reale Welt noch nie gesehen haben, würde man auf völliges Unverständnis stoßen.

Die Rechtswissenschaften in Österreich halten es nicht mehr für nötig, in ihrer Arbeit sozialwissenschaftliche Fragestellungen, Forschungsmethoden und Erkenntnisse systematisch zu berücksichtigen. In den neuen Studienplänen der Rechtswissenschaften kommen Soziologie, Politikwissenschaften oder Ökonomie als Pflichtfach nicht mehr vor. So studieren junge Juristen das Recht primär aus einer rechtsdogmatisch-normativen Perspektive, die nicht danach fragt, welcher Endzweck hinter spezifischen Gesetzen steht. Recht ist zweifellos „Herrschaftswissen“, wie Michel Foucault unter vielen anderen gezeigt hat. Daher braucht, wer über seine Setzung und Anwendung entscheiden kann, sich vielleicht gar nicht viele Gedanken über Fragen dieser Art machen.

Die Distanz der Juristen zu einer sozialwissenschaftlichen Perspektive bestand und besteht nicht jederzeit und überall. Einer der Begründer der modernen, demokratischen Verfassungen, der Franzose Charles de Montesquieu, hat in seinem Werk „Vom Geist der Gesetze“ (erschienen 1748) soziologische und politikwissenschaftliche Aspekte ebenso beachtet wie juristisch-verfassungsrechtliche. Für ihn muss eine Verfassung den Sitten und Gebräuchen eines Volkes entsprechen, damit sie wirklich geachtet wird und Geltung erlangen kann. Der Nichtjurist Napoleon Bonaparte soll die Beratungen des französischen Verfassungskonvents zum neuen, 1804 implementierten Code civil häufig persönlich mit großem Interesse und konkreten Vorschlägen für klarere Formulierungen des Texts begleitet haben. Beim Entwurf der amerikanischen Verfassung in den Jahren 1787 bis 1789 hatten vermutlich politische Philosophen, Unternehmer und andere ein Übergewicht über die Juristen. Entstanden ist damals nicht nur eine der kürzesten und prägnantesten, sondern auch eine der ältesten bis heute bestehenden republikanisch-demokratischen Staatsverfassungen.

Hans Kelsen, der „Vater“ der in den Grundzügen bis heute gültigen Verfassung der Ersten Republik Österreich, zog zwar eine scharfe Grenze zwischen Soziologie und Rechtswissenschaft, er hielt jedoch auch Erstere für wichtig und widmete der Beziehung zwischen beiden Fächern ein eigenes Buch. Allerdings gibt es auch heute noch vereinzelte Wissenschaftler, die die strikte Trennung zwischen Rechts- und Sozialwissenschaften nicht so mitvollzogen haben, wie etwa Wolfgang Mantl in Graz.

Es würde die gesellschaftliche und politische „Reife“ eines ökonomisch so gut dastehenden Landes wie Österreich fördern, wenn man sich der Bedeutung des Konnexes zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik einerseits, Recht und Verfassung andererseits stärker bewusst würde. Beginnen müsste dies mit einer systematischen Vermittlung von grundlegenden Rechtskenntnissen im Unterricht auf allen Stufen. Böswillige Kritiker behaupten, die Juristen gestalten Gesetze so kompliziert, damit Laien bei Problemfällen auf juristischen Beistand angewiesen sind.

 

Neue Ausbildung notwendig

Im alltäglichen Leben ist – angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche – heute jeder ständig mit Rechtsproblemen konfrontiert. Und es fällt oft zu seinem oder ihrem Schaden aus, wenn er oder sie sich dessen nicht bewusst ist (man denke an Kauf- und Schuldverträge, Heirats- und Scheidungsakte bis hin zu strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr). Die enge Vernetzung von Recht und Gesellschaft sollte auch in der akademischen Lehre und Forschung (wieder) entsprechend Eingang finden. Parallel zu einer stärkeren Einbindung der Sozialwissenschaften in die juristische Ausbildung müssten auch die Sozialwissenschaften selbst rechtliche Aspekte stärker berücksichtigen, wo immer sie relevant sind. Soziologie der Ehe und Familie sollte nicht ohne Kenntnis des Ehe- und Familienrechts betrieben werden, die ökonomische Betrachtung von Wirtschaftsordnungen nicht ohne Kenntnisse von Eigentums- und Erbrechten in der Geschichte, politische Wissenschaft nicht ohne Kenntnis des nationalen und internationalen Verfassungsrechts.

Max Haller ist o. Professor für Soziologie an der Karl-Franzens-Universität Graz und korr. Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Im vergangenen Jahr erschien u.a sein Buch „Europäische Integration als Elitenprozess. Das Ende eines Traums?“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2010)

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55 Kommentare
 
1 2
Gast: fr sch
14.01.2010 16:14
0 0

...

würden sie bitte meine postings alle löschen?

Heike P.
13.01.2010 09:57
0 1

Rebekka lebt nicht mehr.

In Deutschland ist der Fall vom Missbrauchsopfer Rebekka L. anonymisiert in die Aus- und von Fortbildungsunterlagen von Polizei und Justiz aufgenommen worden. Da musste der Erstprozess wegen Formfehlern und stümperhaften Gerichtsprotokollen wiederholt werden, aber das Opfer war bereits suizidgefährdet in der Klapse und nicht mehr einvernahmefähig. Vater (7 Jahre), Bruder und zwei Nachbarn wurden trotzdem wieder verurteilt (der Bruder hatte im Zweitprozess endlich überraschend gestanden). Rebekka hat sich sechs Jahre nach Ende der gewonnenen Prozesse umgebracht, weil es auch danach NIE ein Ende gegeben hat. Den Rest hat ihr die Regressforderung der Finanzprokuratur gegen die Täter gegeben, wo SIE schon wieder – noch immer beweisen musste, dass sie wegen dem langjährigen Missbrauch kausal psychisch krank und arbeitsunfähig ist.

So wie mit dem Opfer Natascha Kampusch von hoch- und höchstrangigen Juristen (Adamovich + Co) nach (oder wegen) stümperhaften Polizeifehlern umgegangen wird, gewinnt man den Eindruck, dass ihr Selbstmord sowieso das ZIEL ist oder zumindest die Klapse billigend in Kauf genommen wird.

Rebekka ist überall!


Antworten GG-Orange
13.01.2010 16:08
7 0

Re: Rebekka lebt nicht mehr.

Dabei wären doch die Schurko-Kraten von der Finanzprotektoratur zuerst auf pathologisch-anale Phasenstörungen zu befunden, bevor man sich auf die Sache selbst einlässt, oder ??!

Gast: Jurist und Soziologe
13.01.2010 07:36
1 0

Wer nicht erkennt, welchen Sachverhalt das Gesetz vor Augen hatte, kann auch kein guter Jurist sein.

Die Beschäftigung mit der sozialen und politischen Realität ist der Juristerei und ganz besonders der Gesetzgebung gewissermaßen eingeschrieben.

Interdisziplinarität ist immer eine Bereicherung, keine Frage. Umgekehrt möchte ich aber auch betonen, dass es einen weiten Bereich gibt, der von spezifisch juristischem Erfahrungswissen und von juristischen Arbeitstechniken mit Normtexten geprägt ist.
Hiefür ist ein Rückgriff auf andere Sozialwissenschaften von der Sache her nicht vorgegeben und insofern kein Defizit.

Die amerikanische Verfassung als prägnant zu bezeichnen, entbehrt nicht einer gewissen Komik (H.L.A. Hart: A mere springboard for judicial lawmaking).
Im Übrigen stimme ich Haller aber zu: Mehr Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Methodenlehre und Einblick in die Umfeldwissenschaften würde der juristischen Ausbildung sehr gut anstehen.

MfG

Gast: Ösi
12.01.2010 17:23
0 0

Was sollen Recht und Gesetz bitteschön mit Denken zu tun haben?

Recht soll gefälligst auf Basis von Gesetzen gesprochen werden! Gesetze umzudenken, was hineinzudenken etc. ist wohl kein Rechtstandpunkt mehr sondern willkürliches Blabla.
Wäre viel gewonnen, wenn man die Gesetze einfach einmal um- und durchsetzt. Weil Denken hätte man VOR einem Gesetz sollen. Aber selbstverständlich muss ja jeder wieder seinen Senf zu allem dazugeben.

Antworten Gast: Plaudertasche
12.01.2010 18:25
2 0

Re: Was sollen Recht und Gesetz bitteschön mit Denken zu tun haben?

Naturgemäß sind Gesetze mehr oder weniger abstrakt.
Daraus ergibt sich unweigerlich ein Denken bei der Gesetzesanwendung.

Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
13.01.2010 09:02
0 0

Re: Re: Was sollen Recht und Gesetz bitteschön mit Denken zu tun haben?

Nennen wir es das, was es ist: Das "Denken" bei der Gesetzesanwendung zielt auf klassische Willkür (Handlungsfreiheit der Gerichte) ab. Die totale Vereinnahmung des Gesetzes mittels irgendeines vertrottelten Einwandes. Dabei nehmen sich Richter das Recht heraus, eindeutige Gesetzestexte (Bestimmungen) auf den Kopf zu stellen. "Abstrakte Gesetze" - so es welche gibt, gehören vom VfGH aufgehoben und an den Gesetzgeber zur Verbesserung retourniert. Der einfache Richter hat weder das Kaliber noch die Befugnis des Volkes, das Gesetz nach seinen Vorstellungen zu modifizieren. --- Die bekannteste diesbezügliche Schweinerei: Der frei erfundene Vertrauensgrundsatz - in eklatantem Widerspruch zu B-VG Art.7 und dem gesamten Repertoire an Menschenrechten und dem Völkerrecht. Eine unautorisierte Schweinerei im Namen der Republik.

Antworten Antworten Antworten Gast: Gast2
13.01.2010 17:36
0 0

Re: Re: Re: "Abstrakte Gesetze" - so es welche gibt, gehören vom VfGH aufgehoben und an den Gesetzgeber zur Verbesserung retourniert.

Es könnt ja fast lustig sein, wenn es nicht so entlarvend... von Ihrem Unverstand zeugen würde!

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
14.01.2010 11:54
2 0

Re: Re: Re: Re:

ha, diesen müssen Sie erst einmal artikulieren können. Also los! (Oder: Die übliche Präpotenz zählt hier nicht. Die können Sie in Ihrem Terrain ausspielen. Hier kommen Sie mit Fakten, oder halten den Mund).

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Abstrakt
20.01.2010 23:11
0 0

Re: Re: Re: Re: Re:

Im Gegensatz zum angloamerikanischen Rechtsraum indem das "Fallrecht" vorherrscht, werden unsere Gesetze grundsätzlich NICHT auf oder gemäß einem bestimmten Fall formuliert. Das nennt man dann: abstrakte Gesetze; nicht anhand eines Bespieles wird das Gesetz formuliert sonder, das Gesetz kann auch viele verschiedene Fälle passen.

Peregrin
12.01.2010 11:46
1 0

halten es nicht mehr für nötig, in ihrer Arbeit sozialwissenschaftliche Fragestellungen, Forschungsmethoden und Erkenntnisse systematisch zu berücksichtigen

Der Soziologe muss natuerlich darunter leiden, dass ihn und seine Methoden ausserhalb seines Fachbereichs ueberhaupt niemand fuer noetig haelt und damit auch nichts verliert. Dass ihm als Beispiele fuer die Relevanz der Soziologie nur ein paar dubiose Freimaurer einfallen, spricht ja schon Baende.

Gast: Areopagit
11.01.2010 23:39
1 0

... meint der Hausverstand

In meiner Kindheit waren viele Rechtsprobleme mit dem Hausverstand erklärbar.
Heute mehreren sich die Prozesse mit philosophischen Wortreitereien, z. B.: der Frage ob das Haus einen Verstand hat.
Erst dann kann nach langen Jahren Recht(?) gesprochen werden.
Eine deutsche Höchstrichterin, die das Mitnehmen von Lebensmitteln, die im Müll landen sollen ernsthaft als Diebstahl bezeichnet spricht Recht?
Hier mangelt es doch am Hausverstand!

0 0

Re: ... meint der Hausverstand

Zum Eigentumsübergang bestimmt das Wiener Abfallgesetz idF zuletzt LGBl 33/2007:

„§ 9. (1) Abfälle ... gehen mit der Übernahme durch die vom Magistrat dafür beauftragten Organe in das Eigentum der Gemeinde Wien über.
(2) Der Eigentumsübergang gemäß Abs. 1 tritt bei Gegenständen von Wert, die offensichtlich irrtümlich oder gegen den Willen des Eigentümers als Abfall entsorgt wurden, nicht ein.“

Hätten Sie das Urteil gelesen, so hätten Sie vermutlich festgestellt, dass die von Ihnen kritisierte Richterin ein Gesetz anzuwenden hatte, das den Eigentumsübergang bereits eintreten ließ, nachdem der Eigentümer sein Eigentum am Abfall aufgegeben hatte. Diesfalls könnten Sie – nach Erforschen der Motive für diese Regelung – den Gesetzgeber kritisieren, nicht aber die an das Gesetz gebundene Richterin.

Leider scheint es – sehr verantwortungslose – Mode geworden zu sein, Urteile zu kritisieren, die man nicht gelesen hat. Zum Beispiel hatten BK Werner Faymann (derStandard.at 16.11.2009 10:07), VK Josef Pröll (Kurier 10.11.2009 18:50) sowie die LH Erwin Pröll (Kronen Zeitung 05.11.2009) und Josef Pühringer (heute.at oberösterreich 04.11.2009 22:02) das von ihnen – zT sehr unsachlich und sogar aggressiv – kritisierte Kruzifix-Urteil (Lautsi) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte offenbar nicht gelesen.

Antworten Gast: Gast1
12.01.2010 18:12
0 0

Re: ... meint der Hausverstand

genau: Rechtsprechung auf Basis von Hausverstand - aber zumindest der ASVG-Sklave wird sich freuen...

Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
13.01.2010 09:05
1 0

Re: Re: ... meint der Hausverstand

Der ASVG-Sklave wäre schon zufrieden, wenn Richter das Gesetz, anstelle ihrer Wunschvorstellungen umsetzen würden.

Antworten Gast: meint die Schloßklugheit
12.01.2010 12:41
0 0

Re: ... meint der Hausverstand

genau, und dann gibt es noch die Hüttenschlauheit und die große Schwester, die "Villenweißheit"

Antworten Antworten Gast: gast2
12.01.2010 14:35
0 0

Re: Re: ... meint der Hausverstand

Gibt es nicht auch andersfarbige Villen ?
Die können doch nicht alle weiß sein ..
Deitsche Sprach ..

Montesquieu ...

-Naja, manchem wird man wohl zustimmen können. Va wenn es zB um Anrechnungen/Anerkennung von Prüfungen geht.

- Dennoch: gerade wenn es zB um Staatstheoretiker, Philosophen wie zB Montesquieu geht? Wäre da nicht gerade zB die Soziologie (zT), va aber auch die Philosophie (etwa auch die Rechtsphilosophie, sei es in Wien, sei es anderorten) aufgerufen, ihre *schlagwortartigen* 'Stories' betreffs 'die großen Philosophen' *kritisch* (ua bzgl Rassismen, Frauenfeindlichkeit/Misogynie, Antisemitismus, zB massiv bei Immanuel Kant oder Hegel!), ferner bzgl repressiv-autoritärer 'Vorstellungswelten' von Staatsmodellen (Stichwort zB Johann Gottlob Fichte?), zu prüfen?

- Wäre hier zB nicht auch zB in den entsprechenden Wahlfachkörbern (etwa am Wr. Juridicum) betreffs die sog 'Klassiker' (der Rechtsethik zB) sehr kritisch die teils krasse Unerträglichkeit mancher Statements der sog 'großen Meisterdenker' zumindest deutlich und dezidiert zu *problematisieren* ?

- Sind nicht das Problem die teils eingefahrenen (gar teils 'petrifizierten'?) 'Darstellungsnarrative' (etwa wie ein Immanuel Kant sich verhielt, was 'man' über ihn zu wissen hat)? Ferner:
trägt nicht zT die Philosophie *massiv* zu Verklärung den sachlich-differenzierter Darstellung (etwa von 'Ethik-Papst' Immanuel Kant) bei ? Wie sieht es mit Wegblendungen, Behübschungen (etwa betreffend mancher sog 'ästhetischer' 'Urteile') etwa Kants auf?
- Und: wann wird das zB auch in der ÖAW ernsthaft und durchgängig behandelt?


Antworten Gast: Wastl
11.01.2010 20:46
0 0

Re: Montesquieu ...

Wenn ich mir die Geschichte der Philosopie anhand mehrerer Lexika durchsehe, habe ich sowieso den Eindruck, dass zumindest 90 % eindeutig falsch ist und somit die Philosophiegeschichte eine Geschichte der Irrtümer ist.

GG-Orange
11.01.2010 17:36
0 0

Der Zweite von rechts, das ist doch der

ADAMOVICTHSCH

Antworten Gast: ASVG-Sklave
11.01.2010 20:04
0 0

Re: Der Zweite von rechts, das ist doch der

Sie meinen wegen der gebückten Haltung und dem runzligen Schädel?

Antworten Antworten GG-Orange
12.01.2010 16:05
0 0

Re: Re: Der Zweite von rechts, das ist doch der

Nein wegen der fehlenden Sackbehaarung am Buch !

GG-Orange
11.01.2010 13:40
0 1

"Leben als Schaden an sich"

wurde in Österleich während folgender Perioden höchstrichterlich verortet:

1936-45
1992 - Ende Ära Adamovich L. jun

Antworten Gast: Gusi
13.01.2010 17:34
0 0

Re:

Sind Sie derselbe, der das ständig im Standard-Forum postet?

Antworten Antworten GG-Orange
15.01.2010 08:50
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Re: Re:

Sind Sie derselbe, der d a s ständig im Standard-Forum postet?

Antworten Gast: gast
11.01.2010 14:23
0 0

Re:

Genau, Entschädigung für Opfer von Kunstfehlern ist natürlich genau wie Nationalsozialismus. Der Kommentar grenzt an Verharmlosung.

 
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Schlagzeilen Recht