Keine schizophrenen Politiker mehr

Kandidatur nur für eine Liste möglich, Datenschutz bei Briefwahl.

WIEN (aich). Mehrere Briefwähler hatten in der Vergangenheit protestiert, weil ihre persönlichen Daten auf dem Wahlkartenkuvert zu sehen waren. Insbesondere die Sichtbarkeit der eigenen Unterschrift auf dem Postweg war Bürgern ein Dorn im Auge. Künftig wird das aber anders sein.

Im parlamentarischen Verfassungsausschuss steht am Donnerstag ein Antrag der Verfassungssprecher Peter Wittmann (SPÖ) und Wilhelm Molterer (ÖVP) auf dem Programm. Die Regierungsparteien wollen, dass die Daten des Wählers künftig nicht mehr äußerlich sichtbar sind, sondern unter einer Lasche versteckt werden. Diese Lasche kann zur Identitätsfeststellung geöffnet werden, ohne dass der Verschluss der Wahlkarte darunter leidet. Mit dieser Neugestaltung der Briefwahl folgen die Abgeordneten auch einem Wunsch des Datenschutzrates, der die bisherige Praxis gerügt hatte. Auch „schizophrenen Politikern“ sagt die Novelle den Kampf an. Bisher ließ die Nationalratswahlordnung nämlich theoretisch die Möglichkeit zu, für zwei Parteien gleichzeitig zu kandidieren. Zum Beispiel hätte man bei der letzten Nationalratswahl auf der Bundesliste für die SPÖ und auf der Landesliste für die ÖVP antreten können. Eine derartige Konstellation sei, so die Begründung im Antrag, aber weder „lebensnahe“ noch den Wählern „zumutbar“.

Umstritten lange Frist bleibt

Nicht geändert wird die Frist, in der Wahlkarten bei den Behörden eintrudeln müssen. Dies ist weiterhin bis zu acht Tage nach der Wahl möglich. Kritisiert wurde in der Vergangenheit, dass diese Regelung zur heimlichen Wahl nach der Hochrechnung verleiten könnte. Dem Vernehmen nach bestand aber die ÖVP auf einer Beibehaltung der langen Postfrist, die SPÖ hätte eine kürzere begrüßt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2010)

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