08.02.2012 17:16 | Meine Presse Merkliste0

Umstrittenes Urteil: Unterhalt an Exfrau mit fremdem Kind

21.02.2010 | 19:56 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Expertin hält OGH-Urteil für irritierend, sieht es aber auf Judikaturlinie. Eine Frau, die schuldig geschieden wird, kann zur Betreuung eines Kindes bis zu dessen fünftem Lebensjahr Unterhalt beanspruchen.

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WIEN.„das ist wahnsinn. was kann der arme kerl dafür, dass seine ex von einem anderen typen ein ,auffälliges‘ kind bekommt???? – kann ja nicht sein, dass wenn man mal verheiratet war, ein leben lang bezahlen muss!!! - wie soll es dann möglich sein eine neue familie zu gründen???“ – Der Bericht im „Rechtspanorama“ über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, mit dem ein Mann zu Unterhaltszahlungen an seine Ex-Ehefrau verpflichtet wurde, weil diese sich um ein Kind von einem anderen Mann kümmern musste, lässt die Emotionen hochgehen – auch auf „diepresse.com“, wo das eingangs zitierte Posting noch eines der sachlicheren ist.

 

„Hat sich freiwillig verpflichtet“

Die Reaktionen reichen von „Wahnsinn“ bis zur Frage „Wo ist das Problem?“: „Der Mann hat sich freiwillig in einer einvernehmlichen Scheidung zum Unterhaltszahlen verpflichtet, weil er die Gattin und Mutter seiner zwei Kinder schnell loswerden wollte. Wo ist also ihr Problem noch mal? Soll er jetzt nicht zu seinem Vertrag stehen müssen?“

Doch selbst eine Expertin wie Astrid Deixler-Hübner, Professorin am Institut für Zivilprozessrecht der Universität Linz und Spezialistin für Scheidungsrecht, ist von der Entscheidung hin und her gerissen: „Das Urteil ist im Ergebnis fast nicht verständlich, aber es steht im Einklang mit der bisherigen Judikatur.“ Deixler-Hübner verweist zum Beleg auf eine vor Jahren ergangene analoge Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (237/99z): Damals hatte die geschiedene Frau mit einem Lebensgefährten ein behindertes Kind bekommen; als der Mann starb, lebte – zwölf Jahre nach der Scheidung – der Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Ehemann wieder auf.

Betreuungspflichten zählten nun einmal zu den Parametern, die für das Andauern oder Wiederaufleben eines vertraglichen Unterhaltsanspruchs sprächen – mögen sie nun gegenüber einem Kind oder anderen Angehörigen bestehen. Der Anspannungsgrundsatz, wonach (Ex-)Partner sich um ihre Verdienstmöglichkeiten bemühen müssen, könne gegen eine Neo-Mutter nicht ins Treffen geführt werden: Ein Kind zu bekommen begründet kein Verschulden, das gegen die Anspannung sprechen würde.

Bemerkenswert ist allerdings ein Unterschied zum gesetzlichen verschuldensunabhängigen Unterhalt: Eine Frau, die schuldig geschieden wird, kann zur Betreuung eines Kindes bis zu dessen fünftem Lebensjahr Unterhalt beanspruchen – dies jedoch ausdrücklich nur im Fall eines gemeinsamen Kindes, nicht aber eines Kindes von einem Dritten.

„Man kann mit dem Ergebnis nicht glücklich sein“, sagt Deixler-Hübner. Ihrer Meinung nach ist die Entscheidung ein deutliches Zeichen dafür, wie reformbedürftig das österreichische Unterhaltsrecht ist: „Es ist das altmodischste von Europa.“

 

Deutscher Betreuungsunterhalt

In Deutschland etwa gib es neuerdings einen „Betreuungsunterhalt“: Damit können auch unverheiratete Elternteile für maximal drei Jahre vom anderen Unterhalt verlangen, wenn sie ein gemeinsames Kind betreuen. Demnach hätte im strittigen Fall der zweite Mann nicht nur dem Kind, sondern auch dessen Mutter Unterhalt leisten müssen. Der Rückgriff auf den früheren Ehemann hätte sich damit erübrigt.

AUF EINEN BLICK

Das Urteil. Ein Mann hatte sich bei der einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, zwei ehelichen Kindern und der Frau Unterhalt zu zahlen. Als die Kinder erwachsen waren und die Frau eigenes Einkommen erzielte, ihr Anspruch wegen der geänderten Verhältnisse also erloschen war, bekam sie mit einem anderen Mann ein uneheliches Kind. Auch von diesem Mann lebt sie getrennt; er zahlt nur für das Kind Unterhalt. Der OGH bejahte die erneute Unterhaltsfpflicht des Exgatten, weil die Frau mit dem Kleinkind unverschuldet nicht selbsterhaltungsfähig war (3 Ob 134/09s).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2010)

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285 Kommentare
 
1 2 3 4 5 6 7
frust
23.06.2010 11:36
0 0

leider Realität

Das der eine Mann für die lustigen Minuten des andern zahlt ist in Österreich normalität:

-) Vaterschaftstest fast nicht durchzubringen und wenn, dann ist bezahltes Geld nicht rückforderbar (obwohl ich meinen würde, dass Kuckuckskinder zumeist aus Betrugsabsicht herrühren)

-) Wenn ein Mann eine Frau mit vorehelichem Kind heiratet, so hat er die volle finanzielle Verantwortung auch für dieses Kind - tut ers nicht so steht im Scheidungsurteil er sei dem Kind und somit auch der Mutter ungebührlich begegnet.
Des weiteren hat er nicht nur für die Frau sondern auch für deren mitgebrachtes Kind Wohnung zu stellen usw. - selbst wenn sich dieses Kind ungebührlich verhält bleibt keine Chance dagegen vorzugehen.

Wir schließen daraus - es gibt zahllose Möglichkeiten für Frauen auf Kosten eines oder mehrer Männer zu leben und wenn Frau nicht gut genug argumentieren kann haben hilt Mütteramt, Frauenministerium und MamaOGH.

Mit Rechtsstaat hat das alles imo nichts zu tun!

frust
23.06.2010 08:55
0 0

Gleichbehandlung?

Wenn sich der Mann entscheidet mehr Zeit für seine Kinder zu haben und damit die Arbeitsleistung reduziert wird er angespannt - ist ja selbstverschuldet.

Wenn eine Frau sich entscheidet mehr Zeit mit MEHR Kindern zu verbringen ist es Gott gegeben und der Mann hat zu zahlen.

Ich denke, dass es gerade solche Entscheidungen sind die die ganze Gleichbehandlung in Frage stellen und im Sinne der Glaubwürdigkeit gerade die Feministinnen dagegen ankämpfen sollten.

Gerell zeigt sich aber ganz unverholen die überschwängliche Gleichbehandlung dies ja gar nicht gibt!

Gast: Altvater
21.06.2010 13:37
0 0

Zivil-Recht??

Ich habe vor Jahren meinen damaligen Freund Christian Broda gefragt, warum sich niemand um Revision des Zivilrechts bemüht. Seine Antwort: Beim Zivilrecht gilt der Bonus des besseren Anwalts.
Verstehe ich das richtig, dann ist das Zivilrecht legalisierter "Betrug", da es ja beliebig manipuliert werden kann - und auch wird.

Tötung bleibt Tötung - mit Absicht ist Tötung Mord - darüber fährt die Eisenbahn.

Ein Freund, ebenfalls Jurist, gab mir einmal zu bedenken, dass man die Wortwahl in Gesetzen nicht mit denen der Naturwissenschaft vergleichen könne.
Deine Rede sei ja ja nein nein - gilt ja nicht einmal mehr im Christentum.

Gast: gast
24.03.2010 13:11
1 0

heiraten ist wirtschaftlich gesehen

eh ein Wahnsinn. Kann ich als verheirateter Student nur bestätigen, obwohl ich mit der Beziehung mehr als glücklich bin.
Kinderbeihilfe weg, und alle damit verbundenen Boni, Mitversicherung weg, (da ich als verheirateter <27 Student in die Kategorie "Nichstnutz" falle, und nicht mehr unentgeltlich versicherungswürdig bin...) und bei einer Scheidung kann man sich sowieso die Kugel geben.

Wems ums Geld geht darf nicht heiraten, das steht fest!

Ein Überdenken der Gesetze würde ich begrüßen!

Gast: Gast
25.02.2010 13:50
3 0

Leider

ist diese OGH Entscheidung einzig und allein dazu angetan die Ehe als Institution und mit ihr die Familie weiterzuschädigen.


Gast: wassermann
25.02.2010 08:43
0 0

Ehevertrag

Ehe ist ein Vertrag.In dem Artikel steht,dass der Ehemann ein Jurist ist.Er hat freiwillig(wie waren die Verhältnisse bei der Scheidung?;vielleicht um seine Schuld zu entkommen,vielleicht hat er seine Ehefrau betrogen?) einenVertrag unterschrieben(man wird bei Gericht genau aufgeklärt),dass er ein Unterhalt zahlt wie bei einer aufrechten Ehe.Die Ehefrau hat 11 Jahre den Haushalt geführt,wie werden ihr die "verlorene" Berufsjahre ersetzt? Das "fremde" Kind hat es mit den Unterhalt für seiner Frau absolut nichts zu tun!Der leibliche Vater zahlt doch die Alimente an sein Kind.Ohne den ganzen Schriftsatz zu kennen kann man schwer Entschlüsse ziehen...
Schon der Titel von diesem Artikel ist komplett verfällt!!!

Antworten Hackinger
26.02.2010 09:12
0 0

Re: Ehevertrag

Sie bringen die Sache auf einem Punkt:

Die Ehe ist ein Vertrag nach dem Ehegesetz.

Es ist ein einzigartiger Vertrag, denn es ist ein Vertrag, denn tausende mehr oder weniger Menschen täglich unterschreiben und rechtswirksam werden lassen, den sie aber nicht kennen und deren Rechtsfolgen erbarmungslos nun ausgesetzt sind.

Davon profitiert ein ganzer Berufszweig der Juristen.

Ein Aufruf, dass man sich vorher mit dem Ehegesetz beschäftigen soll, bevor man heratet, wird nichts nützen.

Einerseits, weil viele denken, dass man den richtigen Partner gefunden hat und (momentan) so glücklich ist, und andererseits, weil man sich die erschreckende Dimension des rechtlichen Inhalts dieses Ehegesetzes nicht einmal "im Traum" vorstellen kann.

Übringens:
In der Volkshochschule Wiener Urania habe ich immerhin gesehen, dass es einen Vortrag "Ehevorbereitung aus juristischer Sicht" gegeben hat. Vielleicht findet ein solcher Vortrag nochmals oder wo anders auch noch statt für jene, denen vielleicht doch bewusst wird, dass sie keine Verträge ohne deren Inhalt zu kennen, eingehen wollen.


Gast: gast - Mann
25.02.2010 00:52
1 0

Will heiraten

Hallo, hab den Artikel zufällig gelesen und hab ein paar Fragen, da ich selbst bald heiraten werde. Ich bin 23, sie ist 27.
Ich liebe meine Verlobte und möchte immer mit ihr zusammen bleiben, aber das was ich gerade gelesen habe, ich doch schräg.
Stimmt das wirklich, dass man nach einer Scheidung immer für die Frau zahlen muss, egal warum es zu der Scheidung gekommen ist? Und wieso muss ich für Kinder zahlen, die nicht von mir sind? Wenn man nicht Jurist ist, versteht man das nicht.
Kann man so verrückte Konsequenzen in einem Ehevertrag ausschließen?
Kann ich irgendwo im Ausland heiraten, sodass ein gerechtes Eherecht anzuwenden ist? Welches?
Kann man einfach nur kirchlich heiraten und hab ich dann nicht so ein hohes Risiko? Bei mir ist es so, dass ich wegen Erbschaften wesentlich mehr Geld hab, als meine zukünftige Frau. Wir das alles geteilt, wenn ich mich einmal scheiden lassen sollte? (man weiß ja nie)
Nach dem Artikel bin wirklich unsicher geworden, ob ich das durchziehen soll. Das kommt mir vor wie Versklavung, wenn der andere machen kann was er will und ich immer zahlen muss.

Antworten Gast: Schweizerin
03.03.2010 10:13
0 0

Re: Will heiraten

Der im Artikel erwähnte Mann muss KEINE Kinderalimente an das "fremde" Kind zahlen. Er muss seiner Exfrau wieder Alimente zahlen, da sie momentan nicht erwerbstätig sein kann, da sie sich um das neue Kind kümmern muss. Diese Ehefraualimente waren anscheinend vorher nicht mehr fällig, da der Exmann arbeitslos wurde.

Zu Ihnen: In einem Ehevertrag können Sie ganz leicht regeln, was mit dem bisherigem Vermögen passiert. Bei einer Zugewinngemeinschaft gehört im Falle einer Scheidung jedem Partner das Vermögen, das jeder in die Ehe eingebracht hat. Geteilt muss alles werden, was während der Ehe erwirtschaftet wurde. Also auch die Zinsen auf das bisherige Vermögen. Soweit ich weiss, gehören in dem Fall auch Schenkungen und geerbtes Vermögen im Falle einer Scheidung nur einem Partner.
Googeln Sie doch mal ein bisschen und investieren vielleicht in eine Stunde Beratung bei einem Anwalt. Und reden Sie auf jeden Fall mit Ihrer Verlobten darüber. Sonst müssen Sie sich bald gar keine Gedanken mehr zur Ehe machen;)

Antworten Hackinger
25.02.2010 09:26
0 0

Re: Will heiraten

Meine Meinung:

Heiraten Sie erst, wenn sich finanzielle Vorteile ergeben.

Das Ehegesetz hat eine negative "Schieflage" gegenüber dem Ehemann. Durch die "natürlichen" körperlichen Einschränkungen bei den Frauen sieht das Ehegesetz einen hohen finanziellen Schutz der Frauen vor, deren Auswirkungen i.a. für den verbleibenden Mann meist katastrophal sind.

Wenn man einen geliebten Menschen heiraten will, dann verliert der männliche Partner in diesem Zeitabschnitt jene Vorsicht, die er zu diesem Anlass dringend bräuchte.


Antworten Antworten Gast: Frau
25.02.2010 13:41
1 0

Re: Re: Will heiraten

Ich heirate auch im Sommer und wir glauben dass es die richtige Entscheidung ist.

Nur kirchlich zu heiraten ist in Österreich nicht möglich.

Ja ein Ehevertrag gibt Ihnen gewisse Möglichkeiten über Ihr bestehendes Vermögen zu disponieren. Am besten wenden Sie sich an einen Notar und lassen sich von ihm beraten.

Den geliebten Menschen aus Angst vor finanziellen Verpflichtungen nicht zu heiraten, halte ich für falsch.


Antworten Antworten Antworten Hackinger
25.02.2010 15:17
0 0

Re: Re: Re: Will heiraten

Als Frau hat man üblicher Weise andere Probleme in der Ehe.

Eine wesentliche Verbesserung würde sich ergeben, wenn jeder (Mann wie Frau) für seinen Lebensunterhalt lebenslang finanzielle selbst aufzukommen hat.

Das während der Ehe und auch nach einer Scheidung.

Derzeit ist im Ehegesetz vorgesehen, dass der andere Ehepartner für jenen - in der Ehe und danach - für seinen Unterhalt vorsorgen muss, der nicht arbeitet (Hausfrauenehe oder arbeitslose oder arbeitsunwilliger Ehemann).

Dies kann für jenen, der nicht erwerbstätig ist. eine Einladung sein, bewusst nicht zu arbeiten und das EheG zu missbrauchen.

Für manchen stellt diese gesetzliche Regelung eine Einladung dar, den anderen zu einer schuldhaften Ehescheidung zu bringen (etwa bereits das wiederholte Treffen mit jemanden, der von dem anderen Ehepartner als ehestörend eingestuft wird und andere Beispiele).

So wird unvermeidbar aus einer gedachten "glücklichen" Ehe ein finanzielles Debakel für den Erwerbstätigen bis zu dessen Lebensende.

Es hat schon einen Versuch eines Justizministers gegeben, so ein Ehe-Gesetz zu schaffen. Da man damit keine Wahlen gewinnen kann, war dieser Versuch vergebens.

Im früheren Gesetz zum Testament war eine ähnliche Regelung vorgesehen, nämlich das mündliche Testament mit drei Zeugen. Das war eine Einladung für Betrüger - diese Regelung wurde vor kurzem gesetzmäßig endlich beseitigt.

Die staatlichen Unterstützungen bei einer Ehe sind unbedeutend und kein Anlass zum heiraten.


Gast: gast - Mann
25.02.2010 00:52
0 0

Will heiraten

Hallo, hab den Artikel zufällig gelesen und hab ein paar Fragen, da ich selbst bald heiraten werde. Ich bin 23, sie ist 27.
Ich liebe meine Verlobte und möchte immer mit ihr zusammen bleiben, aber das was ich gerade gelesen habe, ich doch schräg.
Stimmt das wirklich, dass man nach einer Scheidung immer für die Frau zahlen muss, egal warum es zu der Scheidung gekommen ist? Und wieso muss ich für Kinder zahlen, die nicht von mir sind? Wenn man nicht Jurist ist, versteht man das nicht.
Kann man so verrückte Konsequenzen in einem Ehevertrag ausschließen?
Kann ich irgendwo im Ausland heiraten, sodass ein gerechtes Eherecht anzuwenden ist? Welches?
Kann man einfach nur kirchlich heiraten und hab ich dann nicht so ein hohes Risiko? Bei mir ist es so, dass ich wegen Erbschaften wesentlich mehr Geld hab, als meine zukünftige Frau. Wir das alles geteilt, wenn ich mich einmal scheiden lassen sollte? (man weiß ja nie)
Nach dem Artikel bin wirklich unsicher geworden, ob ich das durchziehen soll. Das kommt mir vor wie Versklavung, wenn der andere machen kann was er will und ich immer zahlen muss.

Gast: Gast
24.02.2010 23:24
0 0

Wohin führt das?

"Was? Wenn die Ehefrau mit einem anderen schläft und schwanger wird kriegt sie nicht automatisch das Haus bei einer Scheidung?" - so lautete die Frage einer Mitstudentin in der Zivilrechtsübung. Damals haben wir noch lautstark darüber gelacht. Heute müssen wir bald anfangen zu weinen, denn solche skurrilen Sichtweisen werden immer mehr zur Realität. Und das haben wir den Kasperln im OGH und in der Politik zu verdanken. Ich frage mich wirklich, was dort für Menschen (ohne Hirn) sitzen!

ichmeine
24.02.2010 11:33
0 0

interessant ist dass das Kind rund um betreut werden muss

wenn ein Kind bei seiner Mutter auffällig wird/ist, dann wird NIE untersucht, inwieweit die Mutter zum Enstehen dieser Auffälligkeit beigetragen hat.

Mütter sind immer gut
machen alles richtig

väter sind immer schlecht
machen alles falsch

Müttern werden die Kinder ohne Abklärungsverfahren anvertraut
Väter müssen oft für ein betreutes Besuchsrecht ein Abklärungsverfahren durchlaufen

wer sagt nicht, dass das Kind gerade wegen seiner Mutter (einiges spricht dafür) hyperaktiv geworden ist

Ich las schon "Gutachten", in denen hingewiesen wird, das nur die Mutter das Kind liebevoll stillte;

der islamischen Rechtskreis mit seinen frauenfeindlichen Bestimmungen wird kritisiert,
unsere Praxis mit ihren männerfeindlichen Auswüchsen verteidigt?


Antworten Gast: Gästin
24.02.2010 18:36
0 2

Re: interessant ist dass das Kind rund um betreut werden muss

Ja, das gibt es, dass ein Kind rund um die Uhr betreut werden muß!! Wenn es sich um Säuglinge und Kleinkinder handelt, ist das sogar selbstverständlich, und auch Schulkinder brauchen wohlwollende Anwesenheit von Erwachsenen.

Nein, es muß nicht die Mutter sein, aber Kinder haben die fatale Angewohnheit, ihre leiblichen Mütter zu bevorzugen.

Väter sind keinesfall immer schlecht, aber wenn man mit Störungen in Familien zu tun hat, zeigt sich halt oft, dass Mütter häufiger präsent und den Kindern zugewandt sind als Väter.

Jungs, wir haben doch gar nichts dagegen, wenn Ihr verantwortung übernehmt! Aber warum müsst Ihr dauernd uns die Schuld geben, wenn Ihr es nicht tut - und das gilt jetzt nicht für diejenigen unter Euch, die Konflikte lösen können und wissen, wie man mit den Kindern und ihren Müttern umgehen muß!

Im Übrigen: Verträge sind Verträge, sie sind zu erfüllen!
Ich habe übrigens schon schlimmere Verträge erlebt - solche nämlich, deren Erfüllung ganze Familien gefährdet hat, und nein, die Opfer waren keine Frauen und die Täter auch nicht - auch Männer können Männern unglaublich schaden!

Antworten Antworten Gast: am Thema vorbei:
25.02.2010 05:14
0 0

lernen Sie Sinn zusammen fassend lesen

und nicht nur herablassend (Jungs etc.) eigene Negativerlebnisse verdrängen

Kindesleid sollte nicht durch Vertragswerk zu rechtfertigen versucht werden

vielleicht verstehen Sie es besser wenn ich hier das Stichwort: Kinderehe
reinwerfe;
verstehen Sie dann?

Antworten Antworten Antworten Gast: Gästin
25.02.2010 18:36
1 0

Re: lernen Sie Sinn zusammen fassend lesen

Ich schreibe nicht über exotische Dinge wie Kinderehe, ich antworte auf ein Posting, in dem ich eine Menge Ängste und auch ein wenig Unkenntnis wahrnehme.
Ich verwende das Wort "Jungs" und meine all die hier sich beklagenden und manchmal sehr frauenfeindlich äußernden Männer, die einen Scheidungsvergleich als Ausbeutung durch die Frau verstehen, obwohl sie über ein OGH-Urteil reden. Ich bin verblüfft über Männer, die anscheinend den Unterhalt eines geschiedenen Ehemannes für seine geschiedenen Ehefrau in einen Topf werfen mit den Unterhaltspflichten eines Mannes für sein leibliches Kind. Dabei müßte doch die Fähigkeit zum sinnverstehenden Lesen...aber lassen wir das!

Warum Sie hier "Kinderehe" reinwerfen, verstehe ich nicht, denn ich sprach von rechtlich gültigen Verträgen, die hier in Österreich abgeschlossen werden und trotzdem Familien in arge Bedrängnis bringen können (Mietverträge, Arbeitsverträge, Bierlieferverträge...ist mir alles schon untergekommen...)

Gast: Ösi
24.02.2010 11:18
1 0

Urteil absolut verständlich!

Wenn man schließlich bedenkt, für was alles der Ernährer in Österreich sowieso blecht, begonnen mit der Mittagspause für Beamte, welche als Arbeitsleistung entlohnt wird, bis zu Polizeichefs, die mit Napoleonskostüm ins Puff gehen, dann wird der Pauschaldodel wohl auch für die Tussy Unterhalt leisten müssen. Und wenn das Kind behindert ist, dann zahlt ers elbstverständlich bis übers Lebensende hinaus. oder die Tussy wird halt wieder schwanger! Weil gewollt schwanger werden ist ja auch kein Verschulden.
Also Herr Österreicher: Immer schön heiraten, damit die Frauen bis ans Lebensende versorgt sind!

Gast: Gästin
23.02.2010 23:41
0 3

Seid's jetzt bald fertig?

Mann Oh Mann!

Was für Postings - und Hauptsache, die Frauen sind schuld.

Wisst`s was? Geht's doch einmal ein Jahr lang in den Schuhen der Frauen, gegen die ihr so viel zu reden habt, dann kann man vielleicht besser mit Euch reden!

Antworten Gast: Zoowärter
01.03.2010 15:54
0 0

Re: Seid's jetzt bald fertig?

*ein Keks für den Troll* darfs auch noch käse zum wine sein?

Antworten Merlin
24.02.2010 09:46
1 0

Re: Seid's jetzt bald fertig?

Da jammert frau immer, die Männer sollen ihre Gefühle zeigen. Und wenn sie es tun, dann verdrehen sie gleich die Augen. Denn: das Opfer kann immer nur die Frau sein!

Gast: AlterMuskateller
23.02.2010 17:45
1 0

Das Ende der Ehe

Ich kann jedem Mann nur empfehlen ja nur "nicht" zu heiraten. Aus diesem Vertrag kommt man als Mann immer, ja immmmmer, nur als Verlierer heraus. In der heutigen Zeit ist es als Mann allemal besser - wenn man das wirklich will - Kinder mit verschieden Frauen zu zeugen und ja keine Beziehung einzugehen. Für den Unterhalt der Kinder kommt man eben bis zu deren Selbterhaltungsfähigkeit auf. Damit endet das Engagemant.
Übrig bleiben (auf Sozialkosten) psychisch zu betreuende Frauen und verkrüppelte Kinderseelen mit unabsehbaren Folgen. Jeder künftige Verbrecher wird dann behaupten eine schwere Kindeheit gehabt zu haben.
Offenbar wollen unsere Höchstrichter genau das. Anstatt frauenfreundlich ist dieses Urteil zutieft frauenfeindlich. Mit unabsehbaren Folgen. Es bleibt einem Mann nach diesem Urteil gar nichts anderes übrig als ja keine eheliche Beziehung einzugehen.

Was ich besonders witzig finde ist der junge Kindervater. Der dürfte das nämlich genau machen. Kinder zeugen, ab und zu einmal bei der Kindesmutter vorbeischauen und bei dieser Gelegenheit gleich das nächste Kind zeugen. Der Exgatte brennt die nächsten Jahr"zehnte" ohnehin wie ein Luster.

Der angesprochen Mann sollte arbeitslos werden und von seiner Ex Unterhalt einklagen. Wäre gespannt wie dieses Szenario ausgeht.

Antworten Merlin
23.02.2010 20:42
1 0

Re: Das Ende der Ehe

Wenn der Ex-Gatte arbeitslos wird, dann kann ich Ihnen schon sagen wie das ausgeht: er wird "angespannt" (Juristendeutsch) und muss weiter so zahlen, als ob er Arbeit hätte.

Antworten Antworten Gast: Ösi
24.02.2010 11:21
0 0

Re: Re: Das Ende der Ehe

Frauen sind halt wie der Staat. Der kann auch beim sich dick-und-fett-verdienen keine Rücksicht darauf nehmen, ob einer kein Geld hat.

Gast: Gast -Jurist
23.02.2010 04:55
4 0

Kann nicht sein

Ich bin Jurist, habe aber zugegeben keine Ahnung vom Familienrecht.
Trotzdem, ich brauch hier nicht einmal ein grundsätzliches "juristisches Gespür" um sagen zu können, dass diese Entscheidung absoluter Unfug ist. Dazu brauchst es auch keine Spährentheorie.
Dieses Urteil ist unmoralisch und zeigt, wie weltfremd, ja dumm, manche Richter sogar am OGH agieren können.
Bin gespannt ob ich jetzt wieder Opfer der Zensur werde, weil ich das Wort "dumm" verwendet hat. Warum etwas beschönigen; das ist dumm.

 
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Schlagzeilen Recht