Meinungsfreiheit. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe dürften nicht gesendet werden, forderten Anrainer. Man könne über alltägliche Rechtsprobleme informieren, sagt der OGH.
Wien. Besonders gut dürfte das Verhältnis der Nachbarn in der oberösterreichischen Kleinstadt nicht gewesen sein. Jauche wurde laut den Vorwürfen auf dem Grundstück der anderen ausgekippt, Hecken vergiftet und eine Nachbarin unter Verletzung der Privatsphäre überwacht und gefilmt. Vor Gericht sind zahlreiche Verfahren zwischen den Nachbarn anhängig. Aber auch das Fernsehen fand die Vorgänge spannend und drehte einen Beitrag darüber. Doch nun gingen die einen Nachbarn vor Gericht und wollten dem Sender die Ausstrahlung des Beitrags verbieten, weil die von den anderen Anrainern gegen sie erhobenen Vorwürfe kreditschädigend seien. Und so musste nun die Frage geklärt werden: Geht so ein Nachbarschaftsstreit die Öffentlichkeit etwas an?
Alle Beteiligten können sich äußern
Der Beitrag wurde für die von einem Privatsender ausgestrahlte Sendung „Mein Recht – Ich geb nicht auf“ gedreht. Ein Anwalt führt darin durch die Sendung, berichtet über Rechtsstreitigkeiten und bemüht sich um eine Lösung. Im Rahmen der Folge wird allen am Streit beteiligten Personen die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern.