Auch ein Rechtsanwalt braucht einen Verteidiger

Oberster Gerichtshof weist Erneuerungsantrag zurück.

Wien. Ein rechtskräftig wegen schwerer Sachbeschädigung und des Missbrauchs von Ton- und Abhörgeräten verurteilter Rechtsanwalt sah sich in seinen Rechten aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Mit einem Erneuerungsantrag an den Obersten Gerichtshof ist er jetzt aber gescheitert: Er hat ihn nämlich selbst eingebracht und keinen anderen Anwalt damit betraut.

Wie der OGH festhielt, muss der Angeklagte beim Erneuerungsantrag von einem Verteidiger vertreten sein, der auch dann eine andere Person als der Angeklagte sein muss, wenn dieser Anwalt ist (11 Os 35/19k). In Zivilprozessen dürfen sich Anwälte, Notare und Richter hingegen selbst vertreten, wenn sie als Partei einschreiten. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2019)

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